Frage an Barbara Stamm von Siegbert H. bezüglich Staat und Verwaltung
Thema:
Geplante Zusammenführung der Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege bei den Landkreisen und kreisfreien Städte
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,
ich möchte Ihnen vorab alles Gute wünschen, insbesondere Gesundheit und Zufriedenheit und viel Erfolg bei den geplanten Aufgaben.
Meine Frage:
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 19.06.2007 die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Hilfe zur Pflege (bisher sind die Bezirke zuständig) zu den Landkreisen und kreisfreien Städte beschlossen.
Ein formeller Beschluss bzw. eine Abstimmung zu diesem Thema durch den Bay. Landtag ist nach den Landtagswahlen geplant.
Sie werden gebeten, Ihren Standpunkt zu dieser Maßnahme darzulegen und mitzuteilen, wie Sie voraussichtlich abstimmen werden. Für Ihre Antwort - vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Siegbert Hümmer
-gerichtlich zugelassener Rentenberater-
Sehr geehrter Herr Hümmer,
bei der Zusammenlegung von stationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege habe ich bereits beim Beschluß in meiner Fraktion mitgewirkt, weil damit nicht nur Synergie-Effekte erreicht werden, sondern vor allem den Bedürfnissen der Menschen Rechnung getragen wird.
Bevor der Landtag endgültig über die Ansiedlung der Hilfe zur Pflege entscheidet, bedarf es erst einer Einigung der kommunalen Spitzenverbände.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Stamm