Frage an Barbara Stamm von Ralf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin,
die Verwaltung des bayerischen Landtags hat mir mitgeteilt, dass sie zwar Angaben über die Präsenz von Abgeordneten sowie über die Zahl der von ihnen eingereichten Anträge der vergangenen Legislaturperiode besitzt, diese aber nicht herausgebt. Begründet wird dies unter anderem mit Datenschutz. ich frage Sie: Hat der Bürger nicht ein Recht zu erfahren, wie präsent und aktiv sein Abgeordnmeter ist? Greift hier der Datenschutz tatsächlich oder versteckt man sich nur dahinter?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
alle von Ihnen gewünschten Angaben über die parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten, sei es Gesetzentwürfe, parlamentarische Anträge und Anfragen an die Staatsregierung, sind für jedermann und damit selbstverständlich auch für Sie als Journalist, über das Internetangebot des Bayerischen Lantags verfüg- und recherchierbar. Sie können sich hier beispielsweise jederzeit unter Eingabe des Namens einer bzw. eines Abgeordneten alle parlamentarischen Initiativen auflisten lassen, ebenso sind alle Redebeiträge der Abgeordneten im Plenum über die ins Internet eingestellten Plenarprotokolle der laufenden sowie früherer Wahlperioden auffindbar.
Was die Nichtherausgabe der Anwesenheitslisten angeht, wurde Ihnen ebenfalls bereits zutreffend vonseiten der Verwaltung geantwortet. Anwesenheitslisten dienen ausschließlich der richtigen Abrechnung der den Abgeordneten nach dem Abgeordnetengesetz zur Verfügung stehenden Entschädigungsleistungen und unterliegen deshalb zu Recht dem Datenschutz. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit anhand der namentlichen Abstimmungen in den Plenarprotokollen die Anwesenheit festzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Stamm