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Frage von Günter K. •

Frage an Barbara Stamm von Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In Panorama vom 04. November 2010 Zum Thema:
Raubzug der Parteien: Wie sich Fraktionen selbst bedienen

Haben Sie ein Interview abgegeben, das mich sehr enttäuscht hat! Ich habe Sie immer für eine Politikerin gehalten, die sehr nahe am Wähler-Volk steht. Wie soll ein Bürger verstehen, das für Soziale Zwecke immer kein Geld vorhanden ist, wenn es aber um eine Bereicherung der Parteien geht, spielen mal einfach 5 Millionen keine Rolle.

Ein merkwürdiger Kompromiss auf Kosten der Steuerzahler. In Bayern stiegen die Zuschüsse für den Senat von 9,6 auf über 14, 3 Millionen Euro. Ein Plus von fast 40%. Obwohl die CSU weniger Senatsmitglieder hat, bekommt sie das gleiche Geld. Denn während die Parteienfinanzierung vom Bundesverfassungsgericht gedeckelt wurde, können sich die Fraktionen über den Landeshaushalt ihr Geld einfach selbst genehmigen. Und das geschieht oft ohne öffentliche Kontrolle. Und weil meist alle Parteien profitieren, beschwert sich auch keiner. Dabei sind die Mittel, die jede Fraktion bekommt, eigentlich an die Zahl der Abgeordneten gekoppelt. Doch um ihren finanziellen Standard zu halten, einigte sich die Union mit der SPD einfach darauf, die Zahlungen pro Abgeordneten deutlich zu erhöhen. Auch in Bayern gingen nach herben Niederlagen der Volksparteien und dem Einzug neuer Parteien in den Landtagen die Zuschüsse an die Fraktionen sprunghaft nach oben. Bundesweit liegen sie inzwischen deutlich über der Parteienfinanzierung. (Auszug aus einem Interview mit Panorama)

Ich bin ja nur ein dummer Wähler, aber ich hätte gerne von Ihnen einmal eine Auskunft, für was dieser horrende Betrag eigentlich verwendet wird? Und zwar so, das ich das auch verstehen kann.

Mit freundlichen Grüßen!
Günter Kuch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kuch,

in Ihrer E-Mail vom 5. November 2010 an Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm nehmen Sie auf den am 4. November 2010 in der ARD gesendeten Beitrag von Panorama Bezug und kritisieren die Erhöhung der Zuschüsse an die Fraktionen des Baye­rischen Landtags.

Hierzu möchte ich im Auftrag von Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm Folgendes erläutern:

Die Fraktionen des Bayerischen Landtags erhalten - wie im Übrigen auch die des Bundestages und der anderen Landesparlamente - zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs Zuschüsse, deren Höhe vom Gesetzgeber im Haushaltsplan festgesetzt wird. Rechtsgrundlage in Bayern ist das Bayerische Fraktionsgesetz (BayFraktG); für die Gewährung der Zuschüsse sind Art. 2 und 3 BayFraktG einschlägig.

Über die Verwendung der Zuschüsse müssen die Fraktionen öffentlich Rechnung legen (Art. 6 BayFraktG). Aufgabe der Präsidentin des Bayerischen Landtags ist es dabei lediglich, die von Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresrechnungen der Fraktionen jährlich als Drucksache zu veröffentlichen (Art. 7 BayFraktG).

Die in Bayern auf der Basis des Haushaltsplans geleisteten Fraktionszuschüsse sind erforderlich, damit die Fraktionen ihre unverzichtbaren Aufgaben zur politischen Willensbildung im Bayerischen Landtag sachgerecht erfüllen können.

Immer wieder wird die angebliche Ohnmacht der vom Volk gewählten Abgeordneten gegenüber starken Regierungen in der Öffentlichkeit beklagt; die Parlamente könnten angesichts dieser Übermacht ihre Funktion als Kontrollorgan der Exekutive nur unzureichend erfüllen.

Gerade damit diese Feststellungen nicht zutreffen, bedürfen die Parlamente, insbesondere ihre einzelnen Mitglieder und Fraktionen, einer guten Ausstattung, um die Regierungsarbeit kompetent begleiten, hinterfragen sowie eigene politische Impulse und Akzente setzen zu können. In Bayern wird Wert darauf gelegt, diesen Anspruch des Parlaments umzusetzen, beispielsweise durch eine angemessene Zurverfügungstellung von Fraktionsmitteln. All dies dient ausschließlich dazu, dass das Parlament und seine Mitglieder der Exekutive "auf Augenhöhe" begegnen können.

Überdies bitte ich auch Folgendes zu bedenken:

Nach dem Ergebnis der Landtagswahl 2008 gehören dem Bayerischen Landtag in der aktuellen (16.) Wahlperiode fünf Fraktionen an, darunter zwei Fraktionen, die bisher noch nicht oder lange Zeit nicht im Bayerischen Landtag vertreten waren. Jede Fraktion benötigt, um Ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, unabhängig von ihrer Fraktionsstärke eine personelle und sachliche Grundausstattung. Schon unter diesem Gesichtspunkt war bei den Fraktionszuschüssen gegenüber der 15. Wahlperiode, in der dem Bayerischen Landtag nur drei Fraktionen angehörten, eine Erhöhung unvermeidbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Reichenberger