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Frage von Nico F. •

Frage an Barbara Stamm von Nico F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Untersuchungsausschuss „Fall Mollath“

Sehr geehrte Frau Präsidentin Babara Stamm,

wie Ihnen bekannt, hat der Bay. Landtag in Sachen Mollath den o.g. Ausschuss eingerichtet. Am 14. Mai 2013 fand die erste Zeugenvernehmung statt bei der Protokolle geführt wurden. Ich konnte aus Zeitgründen nicht an der Sitzung teilnehmen, weshalb ich die zuständige Sachbearbeiterin beim Bay. Landtag Frau Hoh..., bat mit die Protokolle zu übermitteln.

Als Antwort habe eine Abweisung erhalten. Protokolle aus U-Ausschüssen seien für Bürger nicht einsehbar. Dies führte Sie auf die Geschäftsordnung des Bay. Landtages § 190 zurück. Ein Informationsfreiheitsgesetz wie in anderen Bundesländern, gäbe es in Bayern nicht.

Der Fall Mollath ist im Internet nahezu vollständig, anhand der Primärunterlagen dokumentiert.
Der Ausschuss soll dem Verdacht der Bürgerschaft nachgehen, wonach der Mitbürger Gustl Mollath, durch konspiratives Wirken der üblichen Verdächtigten in der Justiz, Richter, Gutachter und Justizministerium, auf unbestimmte Zeit weggesperrte wurde, nachdem man ihm das Prädikat unheilbare Paranoia anhängte. Offensichtlich ging es auch darum, das Steuerkriminelle aus Nürnberger Kreisen, unbehelligt ihre Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz treiben konnten.
Ich schreibe über den Fall Mollath im juristischen Fachblogg des Beck-Verlages.
Meine Fragen:
1) Wieso wird eine derartige Schikane um die Veröffentlichung von Protokollen einer öffentlichen Sitzung veranstaltet?

2) Sie selbst haben alle Abgeordneten veröffentlicht die Zusammenhang mit der sog. Verwandtenaffäre der CSU standen, wieso geht eine solche Behandlung im Fall Mollath nicht?

3) Besteht mit der Veröffentlichung der Protokolle das Risiko, das Steuerkriminelle die wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden konnten, jetzt öffentlich werden?

Herzlichen Dank jetzt schon für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Nico Frank

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