Frage an Barbara Schleicher-Rothmund von Bernd P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo,
Frage zum Thema: "Doppelter Asylant"
Wie würden sie sich dafür einsetzen, dass ein einmal abgeschobener Asylant zuverlässig an einer erneuten Einreise "als neuer Asylant (mit neuem Namen und ohne Pass) gehindert wird?
Abschiebung
Die Abschiebung ist die von Behörden erzwungene Ausreise von Menschen in ein anderes Land. Abschiebungen werden fast immer per Flugzeug durchgeführt. Im Jahr 2004 wurden aus Deutschland ca. 22.000 Menschen abgeschoben. Teilweise finden Abschiebungen in Polizeibegleitung statt, auch werden dabei manchmal Zwangsmittel wie Fesselungen und ruhigstellende Medikamente verwendet. Die Abschiebung zieht ein Wiedereinreiseverbot nach sich. Dieses Verbot kann auf Antrag befristet werden. Wer trotz Verbots wieder einreist, auch wenn die Abschiebung schon viele Jahre her ist, macht sich strafbar.
Sehr geehrter Herr Pfirmann,
für uns Sozialdemokraten geht die freiwillige Ausreise vor Zwangsmaßnahmen. Zwangsmaßnahmen, wie eine Abschiebung, sind das letzte Mittel zur Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung. Um ein erneutes Einreisen unter falschem Namen zu verhindern, müssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden. Wie Sie vielleicht wissen, wird von Asylbewerbern der Fingerabdruck genommen und in die AFIS-Datenbank beim BKA eingespeist. Ein entsprechender Abgleich ist beim Grenzübertritt mithin möglich und auch vorgesehen. Die rheinland-pfälzische Polizei hat in diesem Zusammenhang an einem erfolgreichen Modellversuch teilgenommen und die Zahl der sog. Mehrfachidentitäten ist deutlich zurückgegangen. Z.Zt. läuft ein Modellversuch mit mobilen Kontrollgeräten zur Abnahme elektronischer Fingerabdrücke. Die rheinland-pfälzische Polizei ist mithin alles andere als untätig. Lassen sie mich aber auch betonen: Es ist nach wie vor nicht der Regelfall, dass Asylbewerber ihre Identität verschleiern.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Schleicher-Rothmund