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Barbara Höll
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Frage von Wolfram R. •

Frage an Barbara Höll von Wolfram R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Höll ,

das BMI hat endlich einen Reformentwurf des TSG erstellt.

Ist dieser Entwurf für Sie akzeptabel bzw. wird ihre Fraktion zustimmen? Gibt es schon einen Bundestagstermin?

In dem Anschreiben heißt es, dass wegen der Vorgabe der BVerfG das Gesetz bis zum 1.9. verabschiedet werden muss.

Ist es in der Kürze der Zeit überhaupt möglich eventuelle Änderungswünsche seitens der Interessenverbände zu integrieren?

Mit freundlichen Grüssen,

Wolfram Richter

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Richter,

zum Glück ist der erste Entwurf des BMI zur Reform des TSG vom Tisch.

Doch wie Sie sicherlich bemerkt haben, haben die Regierungsparteien am 28. Mai einen Gesetzentwurf in die 1. Lesung eingebracht. Dabei beschränkten sie sich lediglich darauf, das letzte Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Mai 2008 (die Pflicht zur Scheidung beim Personenstandswechsel eines Transsexuellen nach der Geschlechtsangleichung) neu gesetzlich zu regeln.

Damit wird zwar der Scheidungszwang aufgehoben, doch die generelle Reform des Transsexuellengesetzes ist dies nicht. Den Bedürfnissen der Betroffenen wird dies nicht gerecht. Denn unangetastet bleiben das entwürdigende und langwierige Begutachtungssystem und die Pflicht zur Fortpflanzungsunfähigkeit beim Wechsel des Personenstandes.

Ich hoffe, dass es in der nächsten Legislaturperiode möglich wird zu einer umfassenden Reform des TSG zu kommen, bei der die Interessensverbände eingebunden werden.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat hierzu einen eigenen Antrag eingebracht, der zum Ziel hat, dass alle Menschen ihren Personenstand und ihren Vornamen voraussetzungslos ändern können. Damit würde das bisherige Transsexuellengesetz überflüssig und wir hoffen damit den Bedürfnissen von vielen Menschen zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Barbara Höll