Portrait von Barbara Höll
Barbara Höll
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Barbara Höll zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christian R. •

Frage an Barbara Höll von Christian R. bezüglich Finanzen

Liebe Frau Dr. Höll,

nach der Lektüre des Entwurfs des Bundestagswahlprogramms der LINKEN habe ich eine kritische Rückfragen zur Vermögenssteuer:

Stellt ein Steuersatz von 5% nicht einen zu starken Eingriff in das Privateigentum dar?

Folgende Überschlagrechnung ist der Hintergrund: Bei 5% Vermögenssteuer, 1,5% Inflation und einer Besteuerung von Kapitalerträgen mit einem Einkommensspitzensteuersatz von über 50% (wie es die LINKE ebenfalls fordert) wäre eine Rendite von über 13% nötig, um das Realvermögen über 1 Million Euro zu erhalten. Bei einer verantwortungsbewussten Rendite von 6% würde das also heißen, dass ein Vermögen ab einer Höhe von etwa 2 Millionen real schrumpft. Nur wenn die Einkommensbesteuerung nach der Vermögensbesteuerung erfolgt, ist auch mit 6% noch ein Erhalt möglich. (Korrigieren Sie mich, wenn ein gravierdender Fehler in meiner Überlegung vorliegt)

Insbesondere interessiert mich daher der Umgang mit Immobilienvermögen. Meine Mutter z.B. erzielt in Dortmund mit Immobilien weniger als 4% Rendite bei Mieten leicht über dem Mietspiegel. Wenn man hier die Inflation ausser Acht lässt, ergibt sich ebenfalls eine Vermögensschrumpfung ab 2 Millionen, bei Einkommenssteuer nach Vermögenssteuer ab 3-4 Millionen. Wäre meine Mutter nun noch sozialer bei den Mieten -- was z.B. für studentische Mieter in guten Großstadtlagen von Vorteil ist -- würde der Immobilienbetrieb noch früher zu einem Subventionsgeaschäft werden.

Zur Verdeutlichung eine Beispielrechnung: 4 Millionen Immobilienvermögen, 4% Rendite durch Vermietung, macht Einnahmen 160.000€ Einnahmen. Vermögenssteuer von 5% sind bereits 150.000€, würden die Einnahmen vorher noch einer Einkommenssteuer von 50% unterworfen, blieben nur noch 80.000€ Einnahmen übrig, von denen dann 150.000€ Steuern bezahlt werden müssten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

mit besten Grüßen,

Christian Rabenda.

Portrait von Barbara Höll
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rabenda,

ich danke Ihnen für die Frage. Und entschuldigen Sie bitte meine doch recht späte Reaktion auf Ihre Mail. Dies hat unter anderem mit unseren Beratungen bzgl. der Vermögensteuer zum Wahlprogramm 13 zu tun.

Sie beziehen sich in Ihrer Mail auf den ursprünglichen Antrag, in dem Betriebsvermögen sogar ausgeklammert war. Wenn es um eine Besteuerung von Vermögen geht, darf Betriebsvermögen jedoch nicht völlig ausgeklammert werden. Daher haben wir im Zuge der Diskussion des endgültigen Wahlprogrammes noch einmal genauer geschaut, inwieweit Belastungen durch eine Vermögensteuer entstehen würden. Hierbei haben wir auch explizit solche Beispiele, wie von Ihnen angeführt, beraten. Letztlich ist eine Vermögensbesteuerung sinnvoll, so sieht es u. a. auch das DIW. Allerdings darf sie nicht zu überproportionalen Belastungen führen. Und insbesondere dürfen EinzelunternehmerInnen sowie Personenunternehmen hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit durch eine Vermögensteuer nicht gefährdet werden. Daher haben wir im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 eine Vermögensteuer mit erhöhtem Freibetrag i.H.v. 5 Mio. € für betriebsnotwendiges Vermögen von EinzelunternehmerInnen und Personenunternehmen beschlossen. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen nicht in Frage gestellt. Außerdem gibt es einen weiteren persönlichen Freibetrag i.H.v. 1 Million Euro und es werden auf Privat- sowie Betriebsvermögen lastende Schulden berücksichtigt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Sorgen ausräumen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Barbara Höll