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Barbara Höll
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Frage von Benjamin G. •

Frage an Barbara Höll von Benjamin G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Barbara Höll,
als Kunde von Sojaprodukten frage ich mich jedes Mal beim Einkauf von Sojamilch, warum diese mit 19% Mehrwertsteuer besteuert wird, obwohl sie eigentlich meiner Ansicht nach unter die Lebensmittel zählen müsste (und somit 7% MwSt hätte), da:
1. Menschen mit Laktoseintoleranz Sojamilch als wertvollen Kuhmilchersatz konsumieren müssen
2. Menschen mit veganer Ernährungsweise meistens Sojamilch stattdessen trinken.

Übrigens die meisten anderen Sojaprodukte liegen bei dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Liegt durch diese nicht nachvollziehbare Steuergesetzgebung nicht eine Wettbewerbsverzerrung vor und darüber hinaus eine Diskriminierung und somit eine Benachteiligung von Menschen mit Laktoseintoleranz und/oder veganer Ernährungsweise? Könnte Mensch da nicht sogar gerichtlich vorgehen?

Warum gibt es diese Regelung? (ein Ergebnis der Milchlobby?)

Ich würde mich freuen, wenn Sie als Abgeordnete sich bemühen könnten, an dieser Stelle die Mehrwertsteuergesetzgebung zu modernisieren. (nicht nur in diesem Bereich)

Liebe Grüße!
Benjamin Göhler

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Benjamin Göhler,

die Mehrwertsteuergesetzgebung ist in der Tat nicht konsistent. Ursprünglich sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für lebensnotwendige Produkte und Dienstleistungen gelten. Das Kriterium der Lebensnotwendigkeit wurde aufgrund erfolgreicher bzw. unerfolgreicher Lobbyarbeit in den letzten 40 Jahren immer mehr verwässert. Für viele Produkte und Dienstleistungen gibt es daher keine nachvollziehbaren Gründe, warum das eine dem ermäßigten und das andere dem normalen Mehrwertsteuersatz unterliegt.

Die von Ihnen genannten Gründe für eine Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Sojamilch leuchten mir ein. Sojamilch steht dabei keinesfalls allein da: So unterliegt auch Mineralwasser widersinnigerweise dem Normalsatz. Insgesamt gehört daher der gesamte Produktkatalog des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf den Prüfstand.

Ich habe mich bereits in der Vergangenheit mehrfach für eine entsprechende Modernisierung der Mehrwertsteuergesetzgebung eingesetzt. Als Mitglied einer Oppositionspartei sind meine Einflussmöglichkeiten im Bundestag allerdings begrenzt. Meine FraktionskollegInnen und ich werden aber weiterhin dafür sorgen, dass dieses Thema präsent bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Barbara Höll