Frage an Barbara Höll von Dieter G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Höll !
Als lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag wende ich mich heute als neues Mitglied der Partei Die Linke auch an Sie. Die Linke.queer ist Ihnen bekannt. Die BAG und 8 LAGs Queers sind als Arbeitsgruppen anerkannt. Das nächste Bundestreffen findet Anfang Februar in Saarbrücken statt. Ich vermisse bisher eine Erklärung/Position zur geplanten Verschärfung im Sexualstrafrecht der Regierungskoalition.
Die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU werden nach zweimaliger Absetzung von der Tagesordnung des Bundestages demnächst wieder im Rechtsausschuss beraten. Die Opposition(Die Linke, Grüne, FDP), sowie sechs von acht Sachverständigen bei der Anhörung als auch die Medien hatten erhebliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Dieser Kritik möchte ich mich anschließen und habe dazu drei Fragen, die Sie mir bitte beantworten möchten:
1.Es soll ein neuer Straftatbestand zu § 184 StGB geschaffen werden – Jugendpornografie. Dazu soll das „Schutzalter“ auf 18 Jahre angehoben werden. Damit werden in Zukunft alle Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinder eingestuft. Frage: Mit welcher Begründung halten Sie eine solch jugend-kriminalisierende Anhebung für notwendig und rechtmäßig?
2.In Zukunft soll auch das sogenannte „Posing“ als Kinder- und Jugendpornografie unter Strafe gestellt werden. Mit diesem latenten Rechtsbegriff stehen alle bisher legalen FKK-Aufnahmen auf dem Prüfstein zur verbotenen Pornografie. Frage: Wie wollen Sie dieser Rechtsunsicherheit entgegen wirken ?
3.Die bisher geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung hat sich aus der Sicht des Gesetzgebers und der Justiz bewährt. Abgesehen von den EU-Richtlinien gibt es keine zwingende Not das Sexualstrafrecht erneut zu verschärfen. Frage: Weshalb also sollen neue Täter produziert und in Folge der ganze Justizapperat damit belastet werden?
Stimmen auch Sie im Bundestag gegen ein neues Sexualstrafrecht !!
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Sehr geehrter Herr Gieseking,
leider komme ich erst jetzt dazu Ihr Anliegen zu bearbeiten. Sie haben sich mit Ihrem Anliegen ebenfalls an meinen Fraktionskollegen Dr. Wolfgang Neskovic gewandt. Herr Dr. Neskovic hat die ihm und mir identisch gestellten Fragen auch in meinem Sinne beantwortet. Ich habe dem nur wenig hinzuzufügen.
( siehe: http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_neskovic-650-6064-1.html ).
Ich möchte allerdings bemerken, dass sich die Fraktion DIE LINKE wie auch BAG DIE LINKE.QUEER gegen Versuche wehrt, Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern grundsätzlich zu entkriminalisieren. Es kann aus meiner Sicht keinen einvernehmlichen Sexualkontakt zwischen einem Erwachsenen und einem Kind geben. Dies ist , so hoffe ich, auch ihre Grundintention. Ich verweise in diesem Kontext auf das gültige Grundsatzpapier der BAG DIE LINKE.QUEER, in dem es lautet:
„Eingriffe in die freie Entwicklung von Kindern müssen sich immer am Ziel der Befähigung zur Selbstbestimmung legitimieren. Auch deshalb betrachten wir sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen in keinem Falle als einvernehmlich. Machtunterschiede, wie finanzielle Zwänge, sehr unterschiedliche Erfahrungen, psychische und physische Gewalt führen dazu, dass sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen nicht selbstbestimmt für alle Beteiligten lebbar sind. Wir treten dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kinderpornografie und der Prostitution Minderjähriger aktiv entgegen.“
Unter dieser Prämisse wende ich mich gegen eine nicht substanziell begründete und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen widersprechende Verschärfung des sich bewährten Sexualstrafrechts.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Barbara Höll