Frage an Barbara Höll von Karl-Heinz S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Höll,
Herr Dr. Gysi hat mich an Sie verwiesen, nachfolgend mein Beitrag und meine Fragen im O-Text:
Leider überlagert von polarisierenden Themen wie Nichtraucherschutz, Verteidigung der deutschen Freiheit am Hindukusch usw. ist mit Rechtswirksamkeit 1.8.2006 die Verfügungslage über das Vermögen und die Schulden der Bundesrepublik neu geregelt worden, einmal durch das "Bundesschuldenwesengesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466)" und das "Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung".
Hier werden die Verwaltung über Schulden und Vermögen des Bundes auf eine 25.000-Euro-GmbH. mit Namen "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur" übertragen und dann auch gleichzeitig das ganze Personal der Bundeswertpapierverwaltung der GmbH. als Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.
Im Artikel 4 des "Bundesschuldenwesengesetz " werden der GmbH. weitgehende Freiheiten gewährt, besonders erschreckend ist, dass auch ausdrücklich "derivative Finanzierungsinstrumente", also Glücksspiel im Hochfinanzmarkt erlaubt.
Da sich die GmbH. auf Ihrer Homepage als Bank darstellt, stellt sich mir die Frage, warum einem Spekulationskonsortium, denn nichts anderes sind Banken heute, derart unglaubliche Vollmachten erteilt werden, mit Bundesvermögen nach Belieben zu verfahren.
Dass es sich um Bundesvermögen handelt, geht aus der Ablehnung eines Insolvenzantrages gegen die GmbH. hervor, in dem der Richter ausdrücklich erklärt, dass gegen das Bundesvermögen ein Konkursverfahren nicht durchgeführt werden kann.
Können Sie mir sagen, weshalb Verfügungsrechte und Hoheitsrechte in diesem hoch sensiblen Bereich aus den Behörden ausgegliedert werden und was hinter dem Ganzen steckt?
Mit freundlichen Grüssen und allen guten Wünschen für Sie
Karl-Heinz Stock