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Barbara Höll
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Frage von Maik G. •

Frage an Barbara Höll von Maik G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Höll,

ich habe zum Glück noch Arbeit, gehe aber ,um mein Einkommen, welches zum Leben als Alleinerziehender mit 1 Kind nicht ausreicht ,noch einer Nebentätigkeit nach.
Ich kann dabei zum Glück mein Hobby, welches einmal mein Beruf war, wieder ausüben und Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen eine musikalische Ausbildung vermitteln.
Ich leite nun seit über 3 Jahren ein Jugendblasorchester underhalte dafür eine Aufwandsentschädigung (incl. aller anfallenden Kosten) von 700,-€.
Nun wurde ich vom Finanzamt duch einen fehlerhaften Eintrag in der Lohnsteuerkarte, dahingehend eingestuft, dass ich eine selbständige Tätigkeit ausübe.
Ich habe die Beamte des Amtes darauf hingewiesen, dass es sich um ein Versehen handelte, aber mir wurde mitgeteilt, dass jeder der nebenbei Geld verdient selbständig ist.
Nun steigt aber dadurch meine Steuerbelastung auf 28%, da dieses Einkommen (Kosten werden nur anteilig berücksichtigt) mit dem Haupteinkommen versteuert wird.
Ich habe dem Finanzamt V ertrag mit dem Verein vorgelegt, um glaubhaft zu machen, dass ich dort angestellt bin und nicht selbständig, aber ohne Erfolg.
Hätte mich das Finanzamt nicht daraufhinweisen können, dass ich mit der Minijobregelung und dem Übungsleiterfreibetrag ein besser dran wäre?
Ich bin echt am Überlegen, dass ich die Orchesterleitertätigkeit in diesem Verein aufgebe, da die Steuerbelastung höher ist als erwartet und die entstehenden Kosten fast nichts übrig lassen.
Es lohnt sich anscheinend wirklich nicht wenn man in Deutschland fleißig ist, da der Staat einem wirklich das Geld aus der Tasche zieht.
Ist meine Annahme überhaupt richtig, dass ich mit einem 400,-€-Job und der Übungsleiterpauschale keine Steuer für diese Tätigkeit entrichten müsste, so wie es in zahlreichen Veröffentlichungen im Internet dargestellt wird?
Ist es so, dass jeder Arbeinehmer eine Minijob zusätzlich steuerfrei haben darf?
Was kann ich gegen die Falscheinstufung durch das Finanzamt tun?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Gräfe,

leider kann und darf ich Ihnen auf Ihre Fragen keine exakten Antworten geben: Zum einen reichen die von Ihnen geschilderten Umstände für eine genaue Beurteilung nicht aus, zum anderen darf ich von Gesetz wegen nicht steuerberatend tätig werden.
Ich kann Ihnen nur folgende Tipps geben:
1. Legen Sie unbedingt Widerspruch bei dem für Sie zuständigen Finanzamt ein.
2. Lassen Sie sich von einer kompetenten Stelle beraten. Als abhängig Beschäftigter können Sie sich auch von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Dort hilft man Ihnen auch beim Formulieren und Einreichen des Widerspruchs.
3. Falls alles nicht hilft, reichen Sie eine Beschwerde beim Finanzministerium ein.
Mit der Bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Christoph Sauer