Frage an Barbara Höll von David S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Höll,
im vergangenen Mai lief im WDR die Dokumentation "Ware Frau - Als Zwangsprostituierte in Deutschland" von L. Roegler und K. Eckert (Abrufbar auf der Homepage der Sendereihe "Die Story".)
Schockiert hat mich und die vielen Freunde und Bekannte, mit denen ich mich austauschte, die Art, wie die deutsche Gesellschaft ihre Schutzfunktion diesen Frauen gegenüber vernachlässigt - obwohl es deutsche Freier sind, die ihnen einen Großteil ihrer Qualen zufügen. Viele aufgegrffene Zwangsprostituierte werden gegen ihren Willen in ihr Herkunftsland ausgewiesen, und damit in jene Kontexte, die zu Ihrer Verschleppung führten. Dies geschieht mitunter sogar in Fällen, in denen sie als Opferzeuginnen trotz erhbelicher Bedrohung mit Ihrer Aussage zu einer Verurteilung der Zuhälter beitragen. (Wie im Film beispielhaft belegt am Fall Helen belegt.)
Meine beiden Fragen lauten:
1. Inwiefern enpfinden Sie die derzeitige Gesetzeslage und Umsetzungpraxis im Bereich Asylrecht und Menschenhandel/Zwangsprostitution als hinreichend? Konkreter: Wie positionieren Sie sich zu einer konsequenteren Umsetzung des § 25 Abs. 4a, Aufenthaltsgesetz (Aufenthalt aus humanitären Gründen) für Opfer von Menschenhandel/Zwangsprostitution sowie zu einer Erweiterung des § 44 Aufenthaltsgesetz (Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs) auf Opfer von Menschenhandel/Zwangsprostitution, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz erhalten?
2. Inwiefern denken Sie, dass es ein gesicherter Aufenthaltstitel für Opferzeuginnen über Prozessende hinaus garantiert werden sollte, aus humanitären Gründen und um die Arbeit der Polizei zu erleichtern? In anderen Worten: Inwiefern sollten diejenigen Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution, die durch ihre Zeugenaussagen dem deutschen Rechtsstaat im Kampf gegen Organisierte Kriminalität helfen, nach dem Verfahren gegen ihren Willen abgeschoben werden dürfen?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und Mühe.