Frage an Barbara Höll von Jörg L. bezüglich Finanzen
nachdem meine Arbeitgeber nunmehr nach einer Standortschließung einen Tarifsozialplan verhandelt hat, habe ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.
Erschrocken stelle ich fest, das man zunächst ca. 50 Prozent an Abgaben und Steuern ab zuführen hat.
Kann es wirklich sein, das man als ArbeitnehmerIn (Facharbeiter) tatsächlich auch schon bei kleinen bzw. überschaubaren Abfindungssummen in Summe zunächst 50 Prozent Abgaben und Seuern plus AG-Anteil zahlt ?
Warum zahlen ArbeitnehmerInnen in Deutschland ca. 50 Prozent an Steuern und Abgaben, während ganze Bevölkerungsgruppen wie Beamte, Selbstständige, Vermögende mit Finanz GmbH´s und Hedgefonds und andere kaum oder gar keine Steuern zahlen müssen ?
Eine sehr sehr einseitige Belastung der ArbeitnehmerInnen in Deutschland, man kann es auch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit nennen.
Sehr geehrter Herr Lindeholz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihrem geschilderten Problem kann ich Ihnen nur raten, schnellstens einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.
Um zu schauen, ob bei der Besteuerung Ihrer Abfindungssumme die Fünftelmethode gem. § 34 Einkommensteuergesetz angewandt werden könnte. Steuerlich wäre das hier vom Vorteil.
Zu Ihren anderen Punkten kann ich Sie unter anderem auf unser Steuerkonzept verweisen, das auch eine Reform der Einkommensteuer vorsieht - in der Art und Weise, das insbesondere untere und mittlere Einkommen entlastet würden, durch eine moderate Mehrbelastung hoher Einkommen. Gemäß unserem vorgelegten Konzept für eine Reform der Einkommensteuer würden alle diejenigen steuerlich entlastet, die weniger als 6.000 Euro monatlich verdienen, erst darüber wird steuerlich mehr belastet. Auch möchte ich Sie auf unsere Vorschläge zur Renten- und Pflegeversicherung hinweisen. Wir sind der Meinung, dass zur Finanzierung der gesetzlichen Rente alle Erwerbstätigen in die Pflicht genommen werden sollten, also insbesondere auch Selbständige, BeamtInnen und PolitikerInnen.
Des Weiteren fordern wir eine solidarische Bürgerversicherung, um die Krankenversicherung zukunftsfit zu machen. Dazu sollte jeder Mitglied der solidarischen Bürgerversicherung werden, unter Einbeziehung aller Einkommensarten. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte abgeschafft und Parität wieder hergestellt werden, d.h. die Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge ihrer Beschäftigten auf Löhne und Gehälter. Private Krankenversicherungen sollten auf Zusatzversicherungen beschränkt werden.
Was sind die positiven Effekte? Zum einen könnte der Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent auf 10,5 Prozent des Einkommens sinken und die Beiträge blieben auf Jahre hinaus stabil bei etwas über 10 Prozent. Zum anderen müssten auf Löhne und Gehälter sowie Renten die Versicherten nur noch einen Anteil von 5,25 Prozent statt derzeit 8,2 Prozent zahlen. In der Pflegeversicherung könnte der Beitragssatz sogar trotz Leistungsverbesserungen dauerhaft unter zwei Prozent gehalten werden. Hauptsächlich würden Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Höll