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Barbara Höll
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Frage von Diana B. •

Frage an Barbara Höll von Diana B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr gehrte Frau Dr. Barbara Höll,

ich schreibe Ihnen, weil mir sehr am Herzen liegt, dass die katastrophalen Zustände in der Massentierhaltung grundsätzlich ein Ende haben. Deshalb frage ich Sie, was Sie gegen die routinemäßigen Gesetzesverstöße in der Massentierhaltung unternehmen wollen. Als Beispiel: Das Tierschutzgesetz erlaubt Amputationen wie das Abtrennen von Schnabelspitzen, Zehengliedern, Schwänzen und Hörnern sowie das Abschleifen von Eckzähnen nur im begründeten Ausnahmefall. Trotzdem werden diese Eingriffe routinemäßig und ohne Betäubung durchgeführt.

Ich freue mich über Ihre Antwort und bitte Sie, sich dieser Thematik anzunehmen!

Beste Wünsche, Diana Büsch.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Büsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse am Tierschutz. Sie haben Recht und da stimme ich Ihnen zu, in vielen Fällen wird das Tierschutzgesetz systematisch nicht eingehalten. Dies wäre ein Problem unserer Rechtsprechung, wenn da die rechtswidrige Praxis nicht oft durch Verordnungen gedeckt wäre. Unserer Ansicht nach müssen die Missstände auf drei Ebenen angegangen werden:

Erstens sind Bevölkerung, Behörden, Gerichte zu sensibilisieren, damit Missstände überhaupt erst einmal festgestellt und dann auch geahndet werden können.

Zweitens müssen sämtliche Verordnungen für die Bereiche Tierhaltung, Tierschutz usw. überarbeitet werden, aber auch und nun komme ich zu drittens, gehört das Tierschutzgesetz selbst - wie andere bezüglich dieser Thematik relevanten Gesetze (zum Beispiel das Baugesetz) auf den Prüfstand.

DIE LINKE nimmt die Problematik der industriellen Tierhaltung sehr ernst. Unser Antrag mit der Drucksachennummer 17/1601 war in dieser Legislaturperiode der erste, der sich mit intensiver Kaninchenhaltung beschäftigte, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zogen nach. Denn Kaninchen kommen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gar nicht vor, ebenso wenig etwa Truthühner. Die Positionen der drei Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag sind bei Fragen der Landwirtschaftspolitik und des Tierschutzes meist nicht weit voneinander entfernt. Der Antrag der SPD mit der Nummer 17/6089 wurde von der LINKEN ebenso unterstützt wie der diesbezügliche Antrag der Grünen mit der Nummer 17/5047. Anbei können Sie unsere Position zur Tierhaltung in den Bundestagsreden von Alexander Süßmair, dem Tierschutzbeauftragten der Bundestagsfraktion DIE LINKE, noch einmal genauer nachlesen.

Derzeit arbeitet DIE LINKE an einem weiteren Antrag, in dem soziale und ökologische Erfordernisse der Tierhaltung mit Aspekten des Tierschutzes verbunden werden. Dieser wird im Herbst in den Bundestag eingebracht. In diesem Antrag werden wir uns auch für das Ende der von Ihnen genannten Praktiken (Abtrennung von Hörnern, Schnabelspitzen, Abschleifen von Zähnen) stark machen. Wenn Sie weitere Anregungen für unseren Antrag oder weitere Missstände ansprechen möchten, dann senden Sie uns doch einfach Ihre Ideen. Wir sind dankbar für Hinweise und werden sie gerne prüfen und bei unserer Arbeit berücksichtigen.

Zum Schluss möchte ich sagen, das ein grundsätzliches Problem darin besteht, dass die Anträge der Opposition im Bundestag keine Mehrheit bekommen werden. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP fallen ja beim Thema Tierschutz sogar ihrer eigenen Ministerin immer wieder in den Rücken. Bei der CDU/CSU wie auch der FDP lässt das Interesse am Tierschutz, wenn es dann auch wirklich an die Umsetzung geht, sehr zu wünschen übrig. So stehen oft die Interessen der industriellen Tierhalter und Großagrarier im Vordergrund. Das ist schade, denn die leidtragenden sind die Tiere, die sich letztendlich nicht wehren können.

Ich hoffe Ihnen damit einen ausreichenden Überblick über unser Engagement im Bereich Tierschutz gegeben zu haben.

Herzliche Grüße

Barbara Höll