Frage an Barbara Höll von Ronny F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Höll,
am 14. Januar 2011 war der Minister Herr zu Guttenberg in Plauen.
Ich bin sowohl mit der militärischen als auch mit der Aussenpolitik der Bundesregierung keineswegs einverstanden, und bin davon überzeugt, dass auch die Terroranschläge von New York vom 11. Sep. 2001 einen anderen Hintergrund hatten, als die US-Regierung um George W. Bush uns dies sagten. Zu dem Thema gibt es viele Bücher und es ist viel Aufklärungsarbeit geleistet worden.
Eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung begann ich also ca. 70 Meter abseits des Eingangs zur Veranstaltungshalle ganz ALLEIN Flugblätter auszuteilen.
Auf diesen Flugblättern rief ich weder zur Gewalt auf, noch hatten diese einen rechtsextremen Hintergrund. Im Gegenteil, ich setzte mich sogar für die Menschen im Irak ein, weil ich unter anderem darauf hinwies, dass die NATO im Irakkrieg Uran-Munition einsetzte. Zudem wies ich auf die vielen Zivilen Opfer des Krieges hin und darauf, dass die Bundeskanzlerin seit vielen Jahren Unterstützerin der US-Aussenpolitik ist.
Ich schrieb aber besonders viele Fragen und Fakten zu den Anschlägen vom 11.September darauf.
Nach ca. 15 Minuten kam die Polizei zu mir gefahren und untersagte mir das Austeilen von Flugblättern!
Ich fragte nach dem Grund dafür, und bekam als Antwort, es sei "unerwünscht" was ich mache.
Ich fragte "und warum ist das unerwünscht? Was ist der Grund dafür?"
Die Antwort war, der Dienstführer hätte die Beamten angerufen, dass diese Aktionen "unerwünscht" sind, also sei es eben "unerwünscht".
Dann wurden noch meine Personalien aufgenommen.
Man untersagte mir das Austeilen von Flugblättern für den ganzen restlichen Tag.
Ich habe Zeugen für diese Geschichte.
Meine Fragen sind:
1. Was halten Sie davon?
2. Wie weit sind wir noch davon entfernt, bis Leute wie ich nicht nur registriert, sondern weggesperrt werden?
3. Darf so mit der "Meinungsfreiheit" der deutschen Bundesbürger umgegangen werden?
Sehr geehrter Herr Franz,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich müssen Menschen, die sich auf Ihr Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen, den Ort ihrer Meinungskundgabe, zu der auch das Verteilen von Flugblättern gehört, frei wählen können. Bei Staatsbesuchen und Besuchen von Politikerinnen und Politiker ist grundsätzlich auch die Wahl eines Ortes in Sicht- und Hörweite garantiert.
Angesichts vieler fehlender Detailinformationen kann ich die von Ihnen gestellten Fragen nicht beantworten und somit auch keine Bewertung und Einschätzung vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Höll