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Barbara Höll
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Frage von Silvio K. •

Frage an Barbara Höll von Silvio K. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Höll,

Ich war 3,5 Jahre als Wirtschaftsflüchtling in Österreich arbeiten. Mein Verdienst wurde in Österr. versteuert. Ich bin44 J. verheiratet und besitze Eigentum. Ich muste meinen Ausländigen Verdienst mit einer 4,5% Progresivsteuer beim Finanzamt Pirna nachversteuern (Doppelbesteuerung) und hab keine möglichkeit meine Fahrtkosten teilweise zurückzubekommen. ( Familieneinkommen 1500€ brutto für 2Pers.) Ist dies Rechtens oder Staatliche Abzocke?
Finanzamt sagt ich solle doch klagen.
Gibt es noch Möglichkeiten sich gegen dieses Regime zu wehren?

Ich Danke Ihnen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Krell,

ob die Behandlung durch das Finanzamt Pirna rechtens ist, kann ich auf der Grundlage Ihrer Angaben nicht beantworten - allerdings wirft eine Nachbesteuerung bei einem Familieneinkommen von 1500 Euro Brutto für zwei Personen zumindest Fragen auf.

Selbst bei ausreichenden Informationen dürfte ich Ihnen leider keine Steuertipps zuteil werden lassen, denn eine steuerberaterische Tätigkeit ist mir vom Gesetz her verboten.

Ich kann Ihnen nur folgende Tipps geben:

1. Legen Sie unbedingt Widerspruch bei dem für Sie zuständigen Finanzamt ein.
2. Lassen Sie sich von einer kompetenten Stelle beraten. Als abhängig Beschäftigter können Sie sich auch von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Dort hilft man Ihnen auch beim Formulieren und Einreichen des Widerspruchs.
3. Falls alles nicht hilft, reichen Sie eine Beschwerde beim Finanzministerium ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Barbara Höll