Wie stehen Sie zum TAMG § 50 Abs. 2, der es zukünftig unter Strafe stellt, dass nicht für Tiere zugelassene homöopathische Arzneien von gut ausgebildeten Tierhomöopath*Innen am Tier angewandt werden?
Sehr geehrte Frau Fuchs,
Nur 1,13% der registrierten oder zugelassenen Homöopathika sind als Tierarzneimittel registriert oder zugelassen, nur 193 von 17 094 homöopathische Arzneimitteln werden zur Behandlung der tierischen Patienten zur Verfügung stehen. Die stellt eine massive Einschränkung, letztendlich ein Berufsverbot dar. Tabelle 1 des Anhangs zu EU-VO 37/2010 erklärt zudem homöopathische Zubereitungen in einer Verdünnung ab D4 gererell für unproblematisch in der Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. EU-VO 2019/6 steht einer solchen Regelung nicht entgegen und gestattet in Art. 105 Abs.4 den Mitgliedstaaten ausdrücklich, die Verschreibung von Humanarzneien auch anderen Personen als Tierärzt*Innen. Wie sollte man den Verbrauch von Antibiotika besser vermeiden können, als mit alternativen und homöopathischen Behandlungen? Zumal diese Verordnung nun auch für Haustiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen gelten soll.
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im Juni 2021 haben Bundestag und Bundesrat den Gesetzentwurf der bisherigen Bundesregierung für ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gegen die Stimmen der Grünen Bundestagsfraktion beschlossen. Am 28. Januar 2022 werden diese neuen Vorgaben in Kraft treten.
Nach meiner Auffassung sollte das Ziel eines Tierarzneimittelgesetzes sein, die Versorgung der Tiere mit sicheren Arzneimitteln zu garantieren. Naturheilkundliche Verfahren können dabei eine ergänzende Rolle bei der Versorgung der Tiere einnehmen. Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit erwiesen ist, sollten hier zur Verfügung stehen.
Daher erscheint es mir sinnvoll zu prüfen, inwiefern § 50 Abs. 2 f. TAMG hinsichtlich der befürchteten Einschränkung der Berufsausübung von Tierhomöopath*innen sinnvoll angepasst werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Fuchs