Sehr geehrte Frau Fuchs, setzen Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots durch das zuständige Bundesverfassungsgericht ein?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei. Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu. Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Blick und haben bislang schon diverse AfD-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ein Parteienverbot ist ein Instrument, das unsere Rechtsordnung vorsieht. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Und das dahinterstehende Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Deshalb ist es an uns als überzeugte Demokratinnen und Demokraten, die AfD inhaltlich zu stellen und ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen. Gleichzeitig müssen selbstverständlich alle Verfassungsorgane ständig die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden und Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.
Freundliche Grüße
Barbara Fuchs