Frage an Barbara Fuchs von Harald H. bezüglich Finanzen
Als Betriebsrat kommen derzeit viele Kolleginnen und Kollegen zu mir die aufgrund teilweise 10 Monate Kurzarbeit Probleme haben ihre Kredite zu zahlen. Im März gab es dazu eine 3 Monatige Pause vom Gesetzgeber ermöglicht. Ich habe auch Herrn Carsten Träger MdB schon angeschrieben leider ohne Antwort. Warum ist es nicht wieder möglich, den betroffenen Menschen auch jetzt zu helfen und gesetzlich eine Ratenpause zu ermöglichen ?
Mit freundlichen Grüßen
H. H.
Sehr geehrter Herr H.,
grundsätzlich sprechen Sie ein Thema an, das in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt hart. Viele Betriebe wurden stillgelegt, Dienstleistungen eingestellt und Beschäftigte nach Hause geschickt. Für diese Fälle gibt es die Kurzarbeit. Sie ist ein bewährtes Kriseninstrument, das entscheidend dazu beitragen kann, Massenentlassungen und Insolvenzen zu verhindern. Deshalb wurde die Beantragung von Kurzarbeit mit unserer Zustimmung erleichtert.
Allerdings ist das individuelle Kurzarbeitergeld mit einem Satz von 60 Prozent, respektive 67 Prozent, des bisherigen Nettolohnes für Menschen mit geringen Einkommen zu knapp bemessen. Viele sind deshalb von heute auf morgen auf aufstockende Grundsicherung angewiesen. Selbst bei einem mittleren Nettoeinkommen liegt das Kurzarbeitergeld bei „Kurzarbeit Null“, also der Reduzierung der Arbeitszeit auf null Stunden, nur knapp über der Grenze, bis zu der Alleinstehende mit Arbeitslosengeld II aufstocken können.
Handlungsbedarf besteht vor allem in Niedriglohn-Branchen ohne tarifliche Regelungen, denn hier führt das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form zu Nettolohneinbußen von bis zu 33 Prozent bzw. 40 Prozent (ohne Kind). Tariflich organisierte Branchen sind auch in der Krise klar im Vorteil. Denn die Tarifpartner haben oft Vereinbarungen getroffen, durch die das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird. So zeigt sich gerade sehr deutlich, dass sich Sozialpartnerschaft für die Beschäftigten auszahlt.
Die Grünen im Bundestag wollen das Kurzarbeitergeld zielgenau so verbessern, dass Menschen aufgrund der Corona-Pandemie nicht in die Armut abgleiten. Ein verbessertes Kurzarbeitergeld reduziert zudem die Zahl der zusätzlichen Anträge auf aufstockendes Arbeitslosengeld II und entlastet so die Jobcenter in der Krise.
Das Kurzarbeitergeld soll für kleine und mittlere Einkommensbereiche angehoben werden. Wer zum Mindestlohn gearbeitet hat, soll den maximalen Zuschlag erhalten. Dieser Zuschlag sinkt dann mit zunehmendem Einkommen ab. Konkret heißt das: Bei Beschäftigten mit einem Nettoeinkommen unter 2.300 Euro wird das derzeitige Kurzarbeitergeld erhöht und zwar umso stärker, je geringer das Einkommen ist. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von bis zu 1.300 Euro. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozent-Punkte mehr. Wer wenig verdient, würde damit im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld bekommen und so besser vor Armut geschützt. Davon profitieren besonders viele Frauen, da sie im Durchschnitt wesentlich niedrigere Löhne erzielen als Männer.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Fuchs