Frage an Barbara Fuchs von Frank M. bezüglich Finanzen
Warum setzten sich die Grünen nicht vehement gegen die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen ein?
Ich zahle meine Direktversicherung selbst aus meinem Nettogehalt, also werden auch bereits in der Einzahlungsphase Krankenkassenbeiträge gezahlt!
Warum muss ich in der Auszahlungsphase noch mindestens 18,45% Beiträge an die Krankenkasse zahlen?
Wer ist auf die verrückte Idee gekommen, meine Einzahlungen als Betriebsrente zu deklarieren?
Eine „Betriebsrente“ zu der der Arbeitgeber Null dazu zahlt und ausschließlich mein Geld an die Versicherung in meinem Auftrag weiterleitet!
Ich habe von meinem Arbeitgeber nie eine Versorgungszusage erhalten!
Bei der betrieblichen Riester-Rente wurde die Doppelverbeitragung abgeschafft, warum nicht bei Direktversicherungen?
Was ist das für eine Logik?
Ich zahle mir selber eine betriebliche Altersvorsorge?
Dies kann kein Normalsterblicher verstehen!
Die „betriebliche Altersvorsorge“ wird damit zur Farce, wenn Direktversicherungsinhabern annähernd 33 Prozent an die Krankenkasse (Ein- und Auszahlungsphase) abführen müssen.
Solange diese Ungerechtigkeit existiert werde ich und meine Familie die Verursacher CSU/SPD/Grünen nicht mehr wählen!
Und zum ersten Mal in meinem Leben werde ich am 27. September an einer Demonstration in München gegen diese Abzocke teilnehmen!
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie die Problematik mit der Doppelverbeitragung der Krankenkassen-Beiträge bei der Altersvorsorge schildern.
Tatsächlich ist im Sozialgesetzbuch V § 229 geregelt, dass grundsätzlich alle Rentner*innen auf alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge den vollen Beitragssatz für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen. Dies betrifft also auch, wie bei Ihnen, die Direktversicherungen.
Das spezielle Problem mit der Direktversicherung ist bekannt und wurde auch schon in der letzten Legislaturperiode im Bundestag diskutiert. Wir Grüne meinen, dass wir vor allem Lösungen für vor 2014 abgeschlossen Verträge brauchen, in die Arbeitnehmer*innen allein eingezahlt haben. Denn die Betroffenen empfinden die bestehende Regelung zu Recht als ungerecht, da sie sich im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden haben. Daher haben wir Grüne 2016 angeregt, dass man die verschiedenen Vorschläge wie z.B. vom Sozialverband Deutschland, diskutieren sollte. Der schlägt vor, zur hälftigen Verbeitragung zurückzukehren. Allerdings ist für uns Grüne wichtig, dass dies nicht zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Denn wir reden hier von Beitragseinbußen in Höhe von 6 Mrd. €.
Generell müssen wir zur systematischen Verbeitragung aller Einkünfte kommen, beispielsweise über die Bürgerversicherung. Dann wäre das Problem grundsätzlich gelöst.
Die GroKo ist bei dem Thema in Bewegung gekommen. Arbeitsminister Heil hat im Juni verlauten lassen: "Der Abschluss von Betriebsrenten wird leider immer noch dadurch gebremst, dass man später als Rentner auf die Auszahlung den doppelten Krankenkassenbeitrag, also den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, zahlen muss. Diese Regelung muss auf den Prüfstand.“ Das Anliegen wird inzwischen auch von den Abgeordneten der CDU unterstützt.
Wir als Oppositionsfraktion im Bund können nur hoffen, dass sich hier jetzt etwas bewegt und würden das auch unterstützen. Allerdings ist zu bezweifeln, ob es eine Rückabwicklung geben kann, allein schon wegen der hohen Kosten. Zusätzlich warnen Experten vor einer Benachteiligung der gesetzlichen Rente, bei der die doppelten Beiträge üblich sind.