Frage an Barbara Brüning von Marie E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Brüning,
ich verfolge seit einiger Zeit die Diskussion um das Feierabend-Parlament in den Medien. Hamburg ist das einzige Bundesland mit einem solchen Parlament.
Sind sie dafür oder dagegen?
Nennen Sie bitte Gründe!
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Marie Erdmann
Sehr geehrte Frau Erdmann,
vielen Dank für ihre Frage zum Thema „Feierabendparlament“.
Diese in der Bürgerschaft praktizierte Regelung ist, wie sie sicher schon erfahren haben, über die Fraktionen hinaus nicht unumstritten. Trotzdem bin ich der festen Überzeugung, dass dieses „Feierabendparlament“, welches ich eher als Teilzeitparlament bezeichnen möchte, allgemein und auch speziell auf den Stadtstaat Hamburg bezogen die bessere Variante im Vergleich zum „Vollzeitparlament“ darstellt.
Begründen möchte ich diese Stellungsnahme mit folgenden Argumenten:
1. Als Teilzeitparlamentarier/in der/die „nur“ ein Mandat auf Zeit besitzt, hat man die Möglichkeit, auf dem neusten fachlichen Stand in seinem Beruf zu bleiben und nach der Parlamentstätigkeit dann wieder auf Vollzeitbasis darin zu arbeiten. Für mich ist die Berufstätigkeit ein wichtiger Bestandteil meiner Identität, den ich nicht aufgeben möchte.
2. Es entsteht keine finanzielle Abhängigkeit von der Partei und der Politik, wodurch ein kritisches und unabhängiges Meinungsbild der Abgeordneten gewährleistet bleibt.
3. Durch die Einbindung in das Arbeitsumfeld lernen Abgeordnete auch die Sichtweise von Nichtpolitikern/innen kennen und verlieren dadurch nicht die Bürgernähe, die für ihre parlamentarische Arbeit wichtig ist.
4. Gerade in einem Stadtstaat wie Hamburg, wo die infrastrukturelle Vernetzung optimal gegeben ist, hat man als Teilzeitparlamentarier/in die Chance trotz großer Inanspruchnahme Präsenz vor Ort zu zeigen, ohne dass man wie in einem Flächenstaat große Entfernungen im Wahlkreis bewältigen muss.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Meinung zum Thema „Teilzeitparlament“ zu Ihrer Zufriedenheit begründen konnte. Für weitere Fragen und/oder Nachfragen stehe ich Ihnen natürlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Brüning