Werden Sie sich für die Einführung einer mindestens einprozentigen Abgabe auf Onlinehandel/-einkäufe einsetzen, deren Erlöse den Kommunen für gemeinnützige Zwecke zugute kommt?
Die Bundesbürger geben mehr als 80 Milliarden jährlich für Online-Einkäufe aus. Schon eine einprozentige Abgabe würde eine knappe Milliarde in die kommunalen Sozialkassen spülen. Hinzu kommen ca. 2 Milliarden aus der sog. Finanztransaktionssteuer, also ein Etat von rund 3 Milliarden Euro. Verteilt man diese Summe auf die ca. 400 deutschen Landkreise, ergibt sich ein durchschnittliches Budget pro Landkreis in Höhe von ca. 7,5 Millionen Euro jährlich. Im Landkreis Meissen könnten damit 750.000 Sozialstunden/gemeinnützige Arbeit zusätzlich finanziert werden, z.B. Betreuung von Senioren (Fahrdienste, Mittagessen) oder Schulkindern (Nachhilfe, Mittagessen), Instandhaltung, Landschaftspflege, Straßenreinigung, Kultur, nachhaltige Projekte usw.
Sehr geehrter Herr H.,
die steigende Anzahl der Online-Einkäufe ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein europaweites Phänomen. Insbesondere durch die Corona-Krise hat der Online-Handel deutliche Zuwächse. In diesem Fall wäre dies tatsächlich ein Mal ein Thema, das auf EU-Ebene zu regeln ist. Grundsätzlich befürworte ich Ihren Vorschlag. Da die Europäische Union bekanntermaßen durch sehr viel Bürokratie gekennzeichnet ist, sollte Deutschland eine solche Regelung ggf. selbst treffen, wenn das Vorhaben im "bürokratischen Sand" der EU verläuft. Die Kommunen haben sehr viel zu leisten und werden mit immer weiteren Ausgaben belastet. Da wäre eine solche finanzielle Entlastung willkommen und gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lenk