Frage von Ulrich B. • 16.02.2016
Antwort von Bärbl Mielich Bündnis 90/Die Grünen • 16.02.2016
(...) Die Bundesregierung hat Abgrenzungskriterien im BGB formuliert und will damit den Missbrauch von Werkverträgen an Drittfirmen und Schein-Selbstständigkeit gleichermaßen mit denselben Kriterien verhindern. Ich meine aber, dass wird den unterschiedlichen Problemen nicht gerecht. (...)