Was gibt es neues zur Heizstrombremse. Der Juni für die geplante 2. und 3. Lesung sind vorbei.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt. Das Gesetz sieht vor, dass dieser neue Referenzpreis ab dem 1. August 2023 Anwendung finden soll. Dieser hilft u.a. den Menschen, die Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen nutzen und nach dem Auslaufen ihrer günstigen Altverträge gerade mit Blick auf den kommenden Winter von den hohen Strompreisen besonders betroffen sind.
Wer einen zeitvariablen Stromtarif hat, bei dem gilt dann eine stärkere Bremse mit einem niedrigeren Referenzpreis von 28 Cent. Im Vergleich zur der allgemeinen Strompreisbremse von 40 Cent ist das eine weitere wesentliche Reduzierung.
Die entsprechende Debatte können Sie hier nachsehen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-de-gaspreisbremse-947926
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler