was bedeutet in Ihrer Antwort zur Energiepreisbremse an Frau P., die Sie am 6.7.23 gegeben haben, die Formulierung "zeitvariabler Stromtarif"?
Sehr geehrte Frau Kofler,
zum Hintergrund meiner Frage: ich habe einen sogenannten Doppeltarifzähler (NT/HT). Mein Anbieter setzt aber für beide Tarife den gleichen Arbeitspreis an.
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Die Betrachtung der Strompreise nach tageszeitvariablen Tarifen ist für die Strompreisbremse relevant. Demnach unterscheidet man bei den entsprechenden Haushalten zwischen Hochtarif (Tagestarif) für 16 Stunden des Tages und Niedertarif (Nachttarif) für 8 Stunden. Das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) deckelt den Preis im Tagestarif auf 40 Cent pro KW/h und im Nachttarif auf 28 Cent pro kW/h.
Die Haushalte mit tageszeitvariablen Tarifen werden nach dem StromPBG § 5, Abs. 3 zeitvariabel (nach Tages- und Nachttarifen) entlastet. Wie die Entlastungen beim Endverbraucher ankommen, hängt aber im Einzelfall von den vertraglichen Konditionen mit dem Anbieter ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler