Sehr geehrte Frau Kofler, ist es tatsächlich korrekt, dass die Preisbremse für Heizstrom erst ab 1. August 2023 zu Anwendung kommt?
Wäre es nicht deutlich sinnvoller gewesen, wenn man auf die Heizstrom-Kunden insb. zu jenen Zeiten entlastet hätte, in denen der Strompreis exorbitant hoch war? Somit wäre es aus meiner Sicht die einzig nachvollziehbare Lösung gewesen, die Preisbremse für Heizstrom zum gleichen Tag in Kraft treten zu lassen, wie auch die anderen Energiepreisbremsen. Freundliche Grüße, Nico H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt. Das Gesetz sieht vor, dass dieser neue Referenzpreis ab dem 1. August 2023 Anwendung finden soll. Dieser hilft u.a. den Menschen, die Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen nutzen und nach dem Auslaufen ihrer günstigen Altverträge gerade mit Blick auf den kommenden Winter von den hohen Strompreisen besonders betroffen sind.
Wer einen zeitvariablen Stromtarif hat, bei dem gilt dann eine stärkere Bremse mit einem niedrigeren Referenzpreis von 28 Cent. Im Vergleich zur der allgemeinen Strompreisbremse von 40 Cent ist das eine weitere wesentliche Reduzierung.
Die entsprechende Debatte können Sie hier nachsehen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-de-gaspreisbremse-947926.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler