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Bärbel Kofler
SPD
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Frage von Ingeborg B. •

Halten Sie ein Verbotsverfahren gegen die AFD für zwingend, um rechte und faschistische Bestrebungen einzudämmen, oder gibt es Ihrer Ansicht nach Mittel, die geeigneter oder zusätzlich notwendig sind?

Sehr geehrte Frau Kofler,

Die als rechtsextrem eingestufte und vom Verfassungsschutz beobachtete Partei AFD überschreitet regelmäßig die Grenzen der Demokratie und verhält sich offen verfassungsfeindlich.
Die jetzt bekannt gewordenen "Geheimpläne" der AfD zeigen deutlich, wohin die Reise gehen wird, wenn wir als Demokraten tatenlos bleiben und nur zuschauen, wie diese Rechtspopulisten weiter Bürger mit falschen Behauptungen in ihre Arme treiben.
Was können wir, die Politik, aber auch jeder Einzelne tun, um die Demokratie zu schützen?
Grosse Demonstrationen wie jetzt aktuell sind ein guter Anfang, reichen aber wahrscheinlich nicht aus?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B., 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. 

Die jüngsten Enthüllungen des Recherchenetzwerks Correctiv.org über das geheime Treffen von Rechtsextremen, AfD-Mitgliedern und Verfasssungsfeinden in Potsdam sind schockierend. Ihre Überlegungen zu einem „Geheimplan gegen Deutschland“ erinnern an die dunkelste Zeit unserer Geschichte. Ich teile deshalb Ihre Sorgen um die gestiegenen Umfragewerte und Stimmanteile der AfD. Die menschenfeindliche Haltung, die in vielen Äußerungen zum Ausdruck kommt ist unerträglich. Deshalb kann ich die Stimmen für ein Parteiverbotsverfahren gut verstehen.

Damit ein solches Verfahren erfolgreich sein kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.

Die hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot stellen auch an die Beweisführung erhebliche Ansprüche. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt. 

Entscheidend ist aber auch, dass rechtsextremes Gedankengut, das die AfD als Partei kanalisiert, nicht nur durch ein Parteiverbot bekämpft werden kann. Unser primäres Ziel muss es deshalb sein, Rassismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken, wo immer wir dies feststellen. Es gilt unsere Demokratie und weltoffene Gesellschaft gegen Rechtsextremismus zu verteidigen. Bundesministerin Nancy Faeser hat hierfür den „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vorgestellt. Dieser sieht vor rechtsextreme Netzwerke zu zerschlagen, deren Finanzquellen trockenzulegen, den Rechtsextremisten die Waffen zu entziehen sowie Hetzer und Gewalttäter mit allen Mitteln des Rechtsstaates in ihre Schranken zu verweisen. Den vollständigen Aktionsplan finden Sie hier: Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen (bund.de)

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler

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