Da viele als Grenzgänger*innen in AT tätig sind, würde mich interessieren, wie die Energiepauschale ausbezahlt wird. Einkommenssteuer wird ja in DE bezahlt, aber das Gehalt stammt vom AG in AT.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Bundesregierung beabsichtigt die Bürgerinnen und Bürger mithilfe einer Energiepauschale zu entlasten. Die Auszahlung der Energiepauschale ist derzeit in der parlamentarischen Beratung und es sind noch nicht alle Details geklärt. Daher sind Änderungen in der konkreten Ausgestaltung möglich.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass prinzipiell jede*r Arbeitnehmer*in ab dem 01.09.2022 Anspruch auf die Auszahlung der Energiepauschale hat. Diese soll grundsätzlich vom Arbeitgeber ausgezahlt werden, da Direktzahlungen vom Bund an Steuerzahler*innen nicht möglich sind.
Für im Ausland tätige Arbeitnehmer*innen kommt es jedoch zu Verzögerungseffekten, da die Pauschale dann nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt werden kann. In diesen Fällen soll die Energiepauschale über die Finanzämter im Rahmen der Steuerveranlagung ausbezahlt werden. Im Ausland beschäftigte Arbeiternehmer*innen können somit die Energiepauschale erhalten, wenn sie eine Steuererklärung in Deutschland abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler