Frage an Bärbel Kofler von Karl R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,
ich habe ein Grundstück mit einem abbruchreifen Haus zu vererben. Das Haus wurde 1932 / 33 erbaut, seit 1980 ist das Haus unbewohnt.
Nach 28 Jahren ist das Haus unbewohnbar, der Putz fällt von der Wand, in den Böden ist der Holzwurm, das Dach ist undicht und der Dachstuhl wird über kurz oder lang einbrechen.
Das neue Gesetz (ab 01.01.09) schreibt, wie in den Medien berichtet wird vor, dass der oder die Erben 10 Jahre darin wohnen müssen.
Bitte teilen Sie mir mit wie hier die neue Erbschaftssteuerreform ausgelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Rannetsberger
Sehr geehrter Herr Rannetsberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Das reformierte Erbschaftsteuergesetz schreibt nicht vor, dass man als Erbe zehn Jahre lang in einem ererbten Haus wohnen muss. Es bietet ein Steuerprivileg, nämlich den Wegfall einer ggf. entstehenden Erbschaftsteuer, sofern man z. B. als Kind die Wohnimmobilie (hier maximal 200 qm) der Eltern/eines Elternteils erbt und zehn Jahre lang selbst bewohnt.
Unabhängig davon gelten die persönlichen Freibeträge: für ein Kind 400.000 Euro pro Elternteil. Ihrer Beschreibung folgend, ist davon auszugehen, dass der Wert des zu vererbenden Hauses vermutlich unter Ihrem persönlichen Freibetrag (als Sohn) liegen dürfte, so dass schon von daher keine Erbschaftsteuer anfallen dürfte.
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Erbschaftssteuerreform haben, so können Sie sich selbstverständlich gerne an mein Traunsteiner Wahlkreisbüro wenden: Telefon 0861-2099063, Mail: baerbel.kofler@wk.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler