Frage an Bärbel Kofler von Herbert Ö. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Bärbel Kofler
Argentinien hat im Dezember 2001 die Zahlung auf in Deutschland und zwar über die Banken verkauften Anleihen eingestellt.
Viele Deutsche haben die Anleihen zur Alterssicherung erworben. Die Anleihen unterliegen z. T. auch dem deutschen Recht.
Im Januar 2005 hat Argentinien von vielen Rechtsanwälten ausgearbeitete und lange geheim gehaltene neue Anleihebedingungen vorgelegt. Danach durfte man in wenigen Tagen und „freiwillig“ an einem Umtausch der alten Anleihen in neue Anleihen teilnehmen. Bei diesem sogenannten freiwilligen Umtausch sollten die Rentner und andere Anleiheninhaber auf 75 % des ehemaligen Anleihenwertes und jahrelang nicht geleistete Zinszahlungen verzichten. Verzichten sollten sie aber auch auf das deutsche Recht.
Obwohl der Umtausch formell freiwillig war, drohte die argentinische Regierung offiziell mit den Worten: „Wer nicht tauscht bekommt gar nichts!“
Und so hat sich das Land bis heute auch gegenüber den Deutschen verhalten. Diejenigen, die mit der Änderung ihrer Rechtsstellung und einer über 75 %igen Enteignung nicht einverstanden waren, haben bis heute keinerlei Zahlung erhalten.
Argentinien hat sich vielmehr auf einen sogenannten Staatsnotstand denjenigen gegenüber berufen, die rechtliche Schritte eingeleitet hatten, obwohl das Land andere Gläubiger voll und ganz bedient. Das Bundesverfassungsgericht hat über diese Frage zu entscheiden. Doch seit Jahren gibt es kein Urteil und die Kläger bekommen keinen vollstreckbaren Titel, obwohl Argentinien willkürlich den Staatsnotstand erklärt hat und sich auch nur gegenüber bestimmten Gläubigern darauf beruft. Gleichzeitig hat Argentinien pfändbares Vermögen beiseite geschafft.
Die Herren Dr. Néstor Kirchner (Staatspräsident von Argentinien) und Dr. Roberto Lavagna (Wirtschaftsminister von Argentinien) haben sich aus meiner Sicht wegen Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug wegen Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht (§ 263 StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und anderem strafbar gemacht.
Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass diese Mafiahandlungen bestraft und die Deutschen nicht willkürlich enteignet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Österlein
Sehr geehrter Herr Österlein,
selbstverständlich stellt der Verlust Ihrer argentinischen Anleihen einen herben finanziellen Rückschlag für Sie dar. Dennoch sollte Ihnen beim Kauf dieser Wertpapiere das damit verbundene Risiko bekannt gewesen sein. Sie sollten hier also vor allem durch Ihren Anlageberater entsprechend informiert gewesen sein.
Die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen den argentinischen Staat kann meiner Meinung nach nur auf dem Rechtswege erfolgen. Für die Unterstützung Ihres juristischen Vorgehens sehe ich keinerlei politische Handlungsmöglichkeiten.
An Ihrer Darstellung, dass viele Deutsche argentinische Staatsanleihen zur Alterssicherung erworben haben, darf ich erhebliche Zweifel anmelden. Als gelernte Bankkauffrau weiß ich, dass deutsche Banken dazu verpflichtet sind, auf die mit solchen Transaktionen verbundenen Risiken hinzuweisen und kann mir kaum vorstellen, dass eine solche Anlageform zur Alterssicherung empfohlen worden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler, MdB