Frage an Bärbel Kofler von Gerold B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,
Meine Frau und ich wohnen seit 10 Jahren in Bayern, wir stammen beide aus Thüringen. Ich erhalte seit 20 Jahren eine kleine Unfallrente, mein Frau bekommt seit 1992 Erwerbsunfähigkeitsrente. Beide Renten werden noch nach Osttarif berechnet. Ist das rechtlich richtig so?
Sehr geehrter Herr Böhm-Bayer,
Vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Berechnung von Renten. Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, dass ich keine Juristin bin und mir als Mitglied des Bundestags aus verständlichen Gründen eine Rechtsberatung nicht möglich, bzw. auch gar nicht erlaubt ist. Meinem Kenntnisstand zufolge ist der von Ihnen geschilderte Sachverhalt allerdings korrekt, da Renten dort berechnet werden, wo gearbeitet wurde.
Ich möchte Ihnen aber empfehlen, sich in dieser Frage fachkundige Beratung zu holen, zum Beispiel beim VdK. Weitere Informationen bekommen Sie unter anderem beim VdK-Kreisverband Nürnberg, Telefon 0911-279550. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler