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Bärbel Kofler
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Frage von Thomas K. •

Frage an Bärbel Kofler von Thomas K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kofler,

soeben wurde durch das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der ARGEN getroffen. Die Argen sind Gemeinschaftseinrichtungen von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Trägern. Dies ist laut Verfassungsgericht im Grundgesetz nicht vorgesehen, weil danach klar zugeordnet sein muss, welcher Träger für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Der zuständige Verwaltungsträger sei verpflichtet, seine Aufgaben "mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen".
Somit steht eine Neuordnung der ARGEN an.
Wie stehen Sie zu der Verteilung der zukünftigen Zuständigkeit?
Sollte es die BA, die Kommunen oder gar eine private Arbeitsvermittlung werden?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kotzinger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kotzinger,

vielen Dank für Ihre Frage zur Neuordnung der ARGEN im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Um eins gleich vorweg klar zu sagen: Jeder Arbeitsuchende wird wie bisher auch seine Leistung pünktlich bekommen. Niemand muss sich Sorgen machen, dass er plötzlich leer ausgeht. Die Beschäftigten in den JobCentern wissen, dass ihre Arbeitskraft, ihr Fachwissen und ihr Engagement auch in Zukunft gebraucht werden.

Unstrittig ist für mich auch, dass die Arbeitsvermittlung von Langzeitarbeitslosen selbst in den Händen des Bundes bleiben muss. Dies hat sich bewährt. Hier wird es keine Änderung geben.

Eine Kommunalisierung des Risikos Arbeitslosigkeit kommt als Alternative für mich nicht in Frage. Die SPD wird das solidarische Band zwischen wirtschaftlich schwachen und wirtschaftlich starken Kommunen nicht zerschneiden. Eine Rückkehr zum Flickenteppich der alten Sozialhilfe darf es nicht geben. Das lehnen auch viele Städte und Kreise ab.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stellt Politik und Praxis übrigens nicht vor grundsätzlich neue Aufgaben. Bis November 2007 gab es 21 Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung: das heißt, Agentur und Kommune nahmen ihre Aufgaben getrennt wahr. Aber auch dort, wo eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet wurde, hat nur eine Minderheit der Kommunen neben der Übernahme der Unterkunftskosten ihre Aufgaben vollständig auf die ARGE übertragen:
- Bei 313 ARGEN haben die Kommunen weder die Schuldnerberatung, noch die Suchtberatung, noch die psychosoziale Betreuung oder die Betreuung von minderjährigen und behinderten Familienmitgliedern als Aufgabe auf die ARGE übertragen.
- Bei 13 ARGEN wurden eine, zwei oder drei der oben genannten Aufgaben übertragen.
- Nur bei 33 ARGEN wurden die oben genannten Aufgaben vollständig übertragen.
- Die Praxis zeigt: Die getrennte Aufgabenwahrnehmung ist eine tragfähige und gute Alternative.

Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum 31.12.2010 gibt dem Gesetzgeber die notwendige Zeit, die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf eine neue tragfähige Grundlage zu stellen, die den Interessen der Arbeitsuchenden und denen der Mitarbeiter in den ARGEN Rechnung trägt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler

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