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Bärbel Kofler
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Frage von tetjana g. •

Frage an Bärbel Kofler von tetjana g. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, sehr geehrte Frau Dr. Kofler,

ich bin Bürgerin der Ukraine, mein Ehemann ist deutscher Staatsbürger.
Warum darf ich Steuern bezahlen aber nicht wählen?
Warum erhalte ich nicht mit der Eheschließung auch die deutsche Staatsbürgerschaft auf Antrag, nur ein eingeschränktes Aufenthaltsrecht?
Warum erhalte ich nicht die gleichen Rechte wie ein deutscher Staatsbürger?
Warum habe ich zwar alle Pflichten aber nicht alle Rechte?
Nach meiner Erfahrung gibt es in Deutschland ein zweigeteiltes Demokratierecht; ich bin Bürgerin "zweiter Wahl".
Ich würde mich über eine Stellungsnahme sehr freuen.

T. Grevelhörster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grevelhörster,

vielen Dank für Ihre Frage, die für mich als Vorsitzende der Deutsch-Ukrainischen Parlamentariergruppe natürlich von speziellem Interesse ist. Leider ist Ihre Frage sehr allgemein gehalten, ohne konkrete Details zu nennen, wie zum Beispiel seit wann Sie verheiratet sind.

Ich kann Ihnen daher nur die Situation schildern, wie sie sich aus meiner Sicht darstellt. Meinem Kenntnisstand zufolge bekommen Sie nach der Heirat zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, nach acht Jahren ist dann die Einbürgerung möglich.

Da ich Ihnen aber aus verständlichen Gründen keine Rechtsberatung geben kann, möchte ich Ihnen empfehlen, sich an die zuständige Einbürgerungsstelle am Landratsamt in Bad Reichenhall zu wenden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, so können Sie sich gerne jederzeit an mein Wahlkreisbüro in Bad Reichenhall wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler, MdB

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