Frage an Bärbel Kofler von Michael K. bezüglich Innere Sicherheit
Stimmen Sie am 27. April gegen oder für die Novellierung des Strafgesetzbuchs Paragraph 113 und 114?
Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,
ansässig bin ich in Berchtesgaden, aber im Moment befinde ich mich im Rheinland und habe aus erster Hand den polizeilichen Umgang mit politischem Aktivismus der Klimaaktivisten erfahren. Bei zivilen Ungehorsam und Besetzungen kommt es des öfteren vor, dass die Polizei selbst das Gesetz und Grundrechte der Demonstranten verletzt um Situationen "unter Kontrolle" zu bringen.
Daher würde mich Ihre Meinung zum Thema Ausmaß/Befugnis der Polizeigewalt gegen zivilen Ungehorsam interessieren und ob und wenn ja, wie, Sie am 27. April zur Novellierung des Strafgesetzbuchs Paragraph 113 und 114 abstimmen werden.
Hier einige Statements von Ende-Gelände, einer Bewegung für Klimagerechtigkeit, die dafür kämpft, dass die 1,5 Grad-Grenze eingehalten wird:
"Ohne zivilen Ungehorsam wäre der Atomausstieg in Deutschland nicht erreicht worden. Ebensowenig hätte es ein Ende der Apartheid in Südafrika, die Bürgerrechtsbewegung im Herbst 1989 in der DDR, die Proteste gegen den Vietnamkrieg in den USA oder das weltweite Wahlrecht für Frauen gegeben.
Es sagen dann zumeist zwei oder mehr Polizeibeamte gemeinsam aus, und es ist sehr schwierig für einen Bürger oder eine Bürgerin, vor Gericht dagegen anzukommen. So haben in Stuttgart vier Polizist*innen einen Autofahrer in einer Verkehrskontrolle verprügelt und zu Boden geworfen. Angezeigt wurde anschließend der Autofahrer – wegen angeblichen Widerstands gegen die Polizist*innen. Erst als ein Video in den sozialen Medien verbreitet wurde, worin zu sehen war, dass von dem Autofahrer überhaupt kein Widerstand ausging, reagierte das Innenministerium."
Ich verbleibe in großer Vorfreude auf Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen,