Frage an Bärbel Kofler von Kai D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Fr. Dr. Kofler,
Wieviele Immigranten hat die Bundesrepublik seit dem 1.1.2016 aufgenommen?
Wieviele dieser Immigranten konnten sich nicht durch legale Papiere (Pässe) ausweisen?
Wieviele dieser Immigranten verfügen nicht über ein gültiges Visum der Bundesrepublik?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Kai Donsbach
Sehr geehrter Herr Dr. Donsbach,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Zahlen von "Immigranten". Ich gehe davon aus, dass es Ihnen um die Zahlen von Personen geht, die in Deutschland Asyl suchen oder aus Kriegsgebieten zu uns fliehen und nicht um Menschen, die im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU zu uns nach Deutschland kommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht auf seiner Internetseite unter Infothek/Statistiken monatlich aktualisierte Daten zur Entwicklung der in der Bundesrepublik gestellten Asylanträge, den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern der Antragsteller, den vom Bundesamt getroffenen Entscheidungen über die Asylanträge sowie statistische Daten zu gestellten Übernahmeersuchen im Dublin-Verfahren. Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz haben wir Anfang dieses Jahres die Voraussetzungen für die schnelle, einheitliche und lückenlose Registrierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden geschaffen. Damit werden Doppelregistrierungen vermieden, und die Behörden können alle erforderlichen Informationen aus einem zentralen Datensystem abrufen. Die Aufarbeitung der noch nicht auf diese Weise registrierten Personen bedarf natürlich noch Zeit. Gleichzeitig haben wir einen fälschungssicheren Ankunftsnachweis eingeführt, mit dem die Identität der Asylsuchenden jederzeit festgestellt und überprüft werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler, MdB