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Bärbel Kofler
SPD
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Frage von Heinz R. •

Frage an Bärbel Kofler von Heinz R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,

können Sie sich bei Abstimmungen im Bundestag frei nach Gewissen entscheiden oder müssen Sie die Entscheidung Ihrer Partei vertreten, d.h. besteht besteht Fraktionszwang?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Riedel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Riedel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. September 2013. Ein förmlicher Fraktionszwang im engeren Sinne ist in Deutschland verfassungswidrig, da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sind die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. In der Realität gibt es aber im weiteren Sinne eine sogenannte Fraktionsdisziplin, die im parlamentarischen Regierungssystem notwendig ist, um die erforderliche Stabilität und Zuverlässigkeit bei der Beschlussfassung zu gewährleisten. Dafür sprechen einige Gründe:

Im Bundestag werden ganz unterschiedliche Themen behandelt, die sehr komplexe Inhalte haben. In einem arbeitsteiligen Parlament ist es fast nicht möglich, dass jede/r Abgeordnete in allen Fachthemen bis ins Kleinste über eine fundierte und ausreichende Sachkenntnis verfügt. Daher muss sie oder er sich an den Meinungen anderer orientieren. So kann ein Fraktionsmitglied in Teilbereichen die Fraktionsmeinung maßgeblich prägen, während es sich in anderen Teilbereichen darauf verlassen kann, dass die Entscheidungen der Fraktion von darauf spezialisierten Experten anhand von fundierten Argumenten gefällt werden.

Vor Entscheidungen großer Tragweite werden in den Fraktionssitzungen Abstimmungen durchgeführt, bevor die Schlussabstimmung im Parlament stattfindet. Die Meinungsbildung innerhalb der Fraktionen findet dabei per Mehrheitsprinzip statt, das heißt, es gibt vor den Abstimmungen ausführliche Debatten und Gelegenheiten, die eigenen Ansichten und Argumente klarzumachen, mögliche Bedenken zu thematisieren und auf eine Änderung der Vorlage zu drängen. Wenn eine Änderung nicht durchsetzbar ist, dann muss man sich meiner Meinung dem Mehrheitswillen der Fraktion beugen.

Ohne diese Fraktionsdisziplin wäre auch die Arbeitsfähigkeit der Regierung stark eingeschränkt, da von denjenigen aus der eigenen (Regierungs-)Fraktion, die nicht dem Mehrheitsprinzip folgen, gemeinsam mit der Opposition die Gesetzgebung blockiert werden würde.

Außerdem erwarten die meisten Wähler für ihre Wahlentscheidung ein klares Profil der Partei, das nur durch ein im Wesentlichen einheitliches Abstimmungsverhalten erreicht werden kann.

Es gibt aber auch sogenannte Gewissensentscheidungen, bei denen die Fraktionsführungen keine Empfehlung für das Abstimmungsverhalten geben und jede/r Abgeordnete selbst seine Entscheidung findet. Das war in dieser Legislaturperiode z.B. die Entscheidung über die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler, MdB

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