Frage an Bärbel Kofler von Waltraud M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Bärbel Kofler,
mit viel Interesse verfolge ich Ihren aufopferungsvollen Einsatz für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen München – Mühldorf und Freilassing und danke Ihnen für Ihr Engagement!
Mein Mann pendelt täglich nach München und ist selbst davon betroffen.
Bezüglich der Berichtstattung in den Medien, im Internet und den jeweiligen Verkehrsinvestitionsberichten der Bundesregierung aus den Jahren 1998 bis 2001 möchte ich Ihnen einige Fragen stellenn:
Gab es bis zum Regierungswechsel 1998, fertige Planungen für einige Abschnitte der Bahn zwischen München – Mühldorf – Freilassing? Außer Ampfing – Altmühldorf?
Hat diese Ausbauten die alte, schwarz- gelbe Regierung bis 1997 vorangebracht?
Warum „Ruhen“ diese Planfeststellungsverfahren seit 1998?
Wer hat das veranlasst?
Die damals neue, rot – grüne Regierung?
Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen, wünsche Ihnen weiterhin alles Gute im Wahlkampf und verbleibe
herzlichst Ihre
Waltraud Mühlbauer
Sehr geehrte Frau Mühlbauer,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Ausbau der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing, zu denen ich natürlich gerne Stellung nehme. Nach Rücksprache mit dem Bundesverkehrsministerium kann ich Ihnen folgende Informationen geben:
Bis zum Regierungswechsel gab es formulierte Ausbauabschnitte, für die jedoch seitens der DB DG kein Baurecht erlangt wurde. Für den "Bereich Mettenheim" wurde das Planfeststellungsverfahren bis Ende 1996 rechtskräftig abgeschlossen. Weitere Planfeststellungsverfahren wurden wie folgt eingeleitet: Bf. Mühldorf (20.10.1997), Bf. Ampfing (09.12.1997), Bf. Hörlkofen (03.03.1998), Streckenabschnitt (StA) Markt Schwaben - Hörlkofen (03.03.1998), StA Hörlkofen - Thann-Matzbach (27.05.1998) und Bf. Thann-Matzbach (27.05.1998). Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde seitens des Eisenbahnbundesamts (EBA) das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Auslegung der Pläne und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden, zu einem Erörterungstermin kam es bislang nicht. Das Verfahren wurde von der DB AG seit Anfang 1999 nicht weiter betrieben. Die Verfahren werden nicht von Amts wegen weiter betrieben, sondern im Antragsverfahren ist der Vorhabenträger (DB Netz AG) gehalten, bei diesem Verfahren mitzuwirken.
Vorangebracht wurde das Projekt von der schwarz-gelben Bundesregierung nicht. Eine Priorität des Ausbaus der ABS München - Mühldorf - Freilassing wurde aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel bis zum Regierungswechsel im Jahr 1998 nicht gesehen. Seit Ende 1996 wurde der Baubeginn seitens des Bundes in Abhängigkeit der Mitfinanzierung durch den Freistaat Bayern aus § 8 (2) BSchwAG gesehen. Seit Ende der 1990er Jahre widmete sich die Bundesregierung verstärkt der Sicherung und Verbesserung des Bestandes des lange vernachlässigten Schienennetzes. Diese veränderte Prioritätensetzung erforderte die Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans. Die ABS München - Mühldorf - Freilassing wurde in den Bundesverkehrswegeplan 2003 aufgenommen, bzw. in den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege wurde das Projekt dann in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen.
Bei den Begegnungsabschnitten Obergeislbach - Thann-Matzbach - Dorfen und Markt Schwaben - Hörlkofen ruht das Genehmigungsverfahren derzeit. Das EBA hat die DB Netz AG aufgefordert, wegen der zwischenzeitlich verstrichenen Zeit das Verfahren einzustellen und neu zu beantragen. Die DB Netz AG prüft nach eigenen Angaben derzeit, ob und inwieweit Antragsunterlagen aus einem 1997 begonnenen und zwischenzeitlich ruhenden Planfeststellungsverfahren erneut dem EBA zur Prüfung vorgelegt werden können; seinerzeit vom EBA erbetene zusätzliche antragsbegründende Unterlagen wurden durch die DB AG nicht vorgelegt.
Die letztmalige Nachfrage des EBA beim Vorhabenträger im November 2008, wann diese Planfeststellungsverfahren weiter betrieben werden, wurden seitens der DB Netz AG nicht beantwortet. Laut Aussage der DB Netz AG vom 28.08.09 ruhen die Verfahren weiterhin; die DB Netz AG macht die Wiederaufnahme abhängig von der Finanzierung.
Für folgende Maßnahmen laufen gemäß Information der DB Netz AG vom 28.08.09 die Genehmigungsverfahren:
- Innbrücke (StA Mühldorf - Tüßling; Maßnahme des Konjunkturpaket I),
- ESTW Burghausen (StA (Tüßling -) Altötting - Burghausen; Maßnahme des Konjunkturpaket I) und
- Einzelverfahren zu Bahnübergängen zwischen Markt Schwaben und Ampfing
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte. Ich werde mich auch weiterhin mit aller Kraft für den Ausbau der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing einsetzen. Der Beschluss der DB AG, die Vorplanung für die Elektrifizierung des Streckenabschnitts Markt Schwaben-Tüßling-Freilassing zu finanzieren, ist hier ein weiterer wichtiger Schritt nach vorne.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler