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Bärbel Höhn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rainer W. •

Frage an Bärbel Höhn von Rainer W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Tag Frau Höhn,

in den vergangenen Jahrzehnten haben sich besonders DIE GRÜNEN für den Tierschutz stark gemacht. Teilweise ging das soweit, das um jeden Quadratzentimeter der Größe eines Hühnerkäfigs gerungen wurde.

Wie aber steht die Fraktion DER GRÜNEN zu einer der bestialischten Formen der Tierschlachtung, dem Schächten?

Da hört von DEN GRÜNEN nichts !

Warum?

Dies müßte doch von Ihnen wehement angegriffen werden?
Kommt da der Multikultigedanke dem Tierschutz in die Quere?

Schon jetzt DANKE für eine "erschöpfende" Antwort.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wäckers,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich selber habe mich als Landwirtschaftsministerin in NRW speziell sehr intensiv mit dieser Frage beschäftig. Wir haben uns damals mit muslimischen und jüdischen Vertretern zusammengesetzt und mit ihnen zusammen an den heutigen, wesentlich verbesserten, Vorgaben mitgearbeitet.
Die rituelle Schlachtung in Form des Schächtens erfordert eine ausgewogene Lösung, die das Grundrecht auf freie Religionsausübung und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz in Einklang bringt. Dabei ist das betäubungslose Schächten in Deutschland zu Recht grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung erlaubt, die an strikte Auflagen geknüpft sind.

Bündnis 90/Die Grünen begrüßen und unterstützen den Beschluss des Bundesrates vom 6. Juli 2007, der klarstellt, dass die Ausnahmegenehmigung an den Nachweis gebunden ist, dass „bei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zu dem Schlachten mit Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten.“

Darüber hinaus treten Bündnis 90/Die Grünen weiterhin für das Verfahren der Kurzzeitbetäubung durch elektrischen Strom vor dem Schlachten ein. Aus unserer Sicht ist die Elektrokurzzeitbetäubung ein tragfähiger Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Denn es ermöglicht das für die Schächtung charakteristische Ausbluten, erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren aber Leiden und Schmerzen.

Tierschutzrechtliche Probleme beim Schlachten ergeben sich im Übrigen nicht nur beim betäubungslosen Schächten. Auch bei anderen Schlachtverfahren kommt es immer wieder zu Komplikationen, etwa durch eine ungenügende oder fehlerhaft vorgenommene Betäubung. Im Interesse des Tierschutzes sind alle diese Schlachtverfahren immer wieder kritisch zu prüfen und zu verbessern.

Das eigentliche Problem ist die Überwachung dieser Vorschriften vor Ort. Hier sind die Länder gefragt zu überprüfen, ob die getroffenen Vereinbarungen auch in der Praxis umgesetzt werden.

Es muss das Ziel der gesamten Gesellschaft und aller Religionsgemeinschaften sein, mehr für den Schutz der Tiere zu tun. Die im Tierschutzgesetz genannte Verpflichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft uns alle.

Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Höhn