Frage an Bärbel Höhn von Christoph S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Wie wäre es, das BauGB so zu ändern, das Tierställe nur genehmigt werden, wenn nachgewiesen ist, dass für die gesamtechnische Betriebszeit genügend Äcker zur Verfügung stehen, auf denen die Gülle umweltschonend beseitigt werden kann. Hierfür könnte man ein Register aller Flächen einrichten, auf denen angegeben wird, welChe Flächen bereits für andere Ställe gebraucht werden.
Sehr geehrter Herr Schulte,
entschuldigen sie bitte meine verspätete Antwort. Es ist ganz in unserem Sinne, zu einer flächengebundenen Tierhaltung in der Landwirtschaft zu kommen. Das fordern wir Grüne schon seit vielen Jahren (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711879.pdf ). Daher stehen wir auch der gewerblichen Tierhaltung sehr kritisch gegenüber. Wir denken, dass 2 Großvieheinheiten pro Hektar mehr als genug sind. Wir sind davon überzeugt, dass sich somit Tierschutz und Umweltschutz gut vereinbaren lassen.
Der Landwirt muss heute schon seine Flächen, die er als Eigentum bzw. langfristig gepachtet hat, angeben, um festzustellen ob er in Sinne von § 201 BauGB Landwirt ist. Aber es gibt in der Praxis viele Umgehungsmöglichkeiten. Deshalb muss man hier Lösungen suchen. Eine zeigen sie auf.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Höhn