Frage an Bärbel Höhn von Werner K. bezüglich Gesundheit
Verehrte Frau Höhn,
meine Frage richtet sich um die Frage des Rauchverbotes in Gaststätten. Ich bin von Beruf Offsetdrucker, bin 49 Jahre alt und war jetzt längere Zeit Harz 4 Empfänger. Mit Hilfe des Job-Centers bin ich jetzt Gastwirt. Ich kann aber mittelfristig keine Bedienungen oder sonstige Leute beschäftigen. Damit stelle ich klar; ich bin alleiniger Arbeiter in meiner Kneipe. Mit welcher Berechtigung versuchen Sie mir meine kurz erworbene neue Existenz zu gefährden. Früher sprach man immer von einem mündigen Bürger. Meinen Sie nicht, dass man dieses Problem den Bürgern selbst überlassen sollte. Außerdem sollte man in den Rechnungen was Raucher kosten nicht vergessen, dass Raucher früher sterben und so die Rentenkassen entlasten.
MFG
Werner Kundinger
Sehr geehrter Herr Kundinger,
mit dem Rauchverbot in Gaststätten sollen nicht die Raucher gegängelt, sondern die Menschen vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens geschützt werden. Nach Aussage der deutschen Krebsforschungsgesellschaft sterben jedes Jahr 3.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Zwar hat jeder Raucher und jede Raucherin das Recht, die eigene Gesundheit zu schädigen – nicht jedoch die Gesundheit anderer!
Ihre Argumentation dass Raucher früher sterben und somit die Rentenkassen entlasten, ist makaber. Allerdings gibt es Berechnungen, die das mit einbeziehen. Natürlich muss man dann die deutlich höheren Ausgaben im Gesundheitssystem für durch aktiven Tabakkonsum und Passivrauchen bedingte Erkrankungen gegen rechnen.
Wie sie sicher mitbekommen haben, hat das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebung der Bundesländer zum Rauchverbot in Gaststätten Anfang August für ungültig erklärt. Zu Recht, denn es gibt in diesem Regelungen zu vielen Ausnahmen. Geschont wurden einmal die Festzeltwirte, ein anderes Mal die größeren Gaststätten mit Nebenraum oder die Traditionsvereine. Damit ist höchstrichterlich bestätigt worden, was wir Grünen schon lange fordern: Wir brauchen ein bundeseinheitliches generelles Rauchverbot für einen umfassenden Nichtraucherschutz.
Erfahrungen aus Italien und Irland zeigen übrigens, dass wenn man ein einheitliches Verbot durchsetzt, Wirte keine wirtschaftlichen Einbußen erleiden. Denn der Besuch in rauchfreien Restaurants oder Kneipen wird attraktiver für ein größeres Publikum, insbesondere für Familien.
Für Ihre Kneipe wünsche ich weiterhin viel Erfolg und Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Höhn