Frage an Bärbel Höhn von Siegrid S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Höhn,
das Kernbrennstoffsteuergesetz ist befristet bis Ende 2016. Gemäß Atomgesetznovelle werden im Zeitraum 2017 bis 2022 noch 8 Kernkraftwerke in Betrieb sein.
Beabsichtigen Sie eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung des KernbrStG und damit der Steuer bis Ende 2022?
Wenn nein, warum?
Diese Frage stelle ich auch Abgeordneten der CDU, SPD und Linken
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Schüler,
eine derartige Initiative haben wir ergriffen. Im Übrigen sogar zur Anhebung der Steuer, nicht nur ihrer Verlängerung.
Unser Antrag ("Atomkosten verursachergerecht anlasten – Kernbrennstoffsteuer beibehalten und Anheben", Bundestagsdrucksache 18/10034) wurde aber am 15. Dezember 2016 mit den Stimmen von Union und SPD endgültig abgelehnt.
Wir, die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, werden uns aber natürlich weiterhin und auch nach der Bundestagswahl für die (Wieder-) Einführung einer solchen Steuer einsetzen.
Herzliche Grüße
Bärbel Höhn