Frage an Bärbel Höhn von Eckart B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Höhn,
ich nehme bezug auf Ihre Antwort vom 13.06.2013 und möchte dazu wie folgt Stellung nehmen:
Ihr Vergleich hinkt, dass ein Beamter mit A13 wie von Ihnen zitiert deutlich weniger als der Angestellte damals in II a verdient.
wir haben in NRW und das sollten Sie eigentlich wissen einen TVÖD für Landesmitarbeiter und kommunal tarifliche Beschäftigte
Die kommunal tariflich Beschäftigten verdienen deutlich mehr als die Landesbeschäftigten. Bei den Beamten dagegen gibt es keine Unterscheidung zwischen Landes und Kommunalbeamten und Beamten von Anstalten des öffentlichen Rechts.
Warum wurde auf diesen Unterschied in ihrer Antwort nicht hingewiesen?
Bei ihrer Beantwortung wurde wirter nicht berücksichtigt, dass es in jedem Fall eine Differenzierung geben muss, zwischen Beamten mit Kindern und ohne Kindern.
Ein Beamter mit 3 Kindern verdient, bedingt durch die zusätzlichen Versicherungen in der PVK nur unwesentlich mehr als der tariflich Beschäftigte.
Warum sind Sie darauf nicht expliziet eingegangen.
ein alleinstehender Beamter verdient tatsächlich mehr als der alleinstehende tariflich beschäftigte.
Längere Arbeitszeiten:
Ist Ihnen bewußt, dass ein großer Teil der technischen Beamten in NRW eh schon Überstunden machen muss, um auf Grund der zunehmenden Arbeitsverdichtung (nicht durch Entlassungen, aber durch Streichung der Stellen, was defakto eine Entlassung ist) auch einen sinnvollen Verbraucherschutz zu betreiben.
Ist Ihnen diese Tatsache bekannt?
Ist Ihnen bekannt das ich als Beamter des höheren Dienste (A13) mit 2 Kindern für die Grünen NRW zu den besserverdienenden gehöre mit einem zu versteuernden Einkommen von 38000 € bei den Bundesgrünen dagegen laut ihren berechnungen eher zu den weniger Verdienenden gehöre, die auf eine Steuersenkung hoffen können ?
schon jetzt einmal bedanke ich mich bei Ihnen für die beantwortung meiner Fragen
Mit freundlichem Gruß
E. Bartels