Frage an Bärbel Höhn von Dennis R. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Höhn,
mit Verwunderung und Empörung habe ich vom Antrag im Bundestag zum Ende der Delphinhaltung in Deutschland Kenntnis genommen.
Könnten Sie erläutern, warum sich Frau Beate Waltter-Rosenheimer auf nicht-wissenschaftliche Veröffentlichungen in ihrem Antrag stützt? Welche Fachkenntnis hat sie, die als Obfrau im Wirtschaftsministerium tätig ist, dazu bewogen diesen Antrag zu stellen?
Äußerungen wie "Die momentane Situation fügt den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden zu" sind falsch und widerlegbar. Ich wünschte, diesen deplatzierten Aktionismus würde Ihre Partei bei wirklich wichtigen Themen an den Tag legen. Die "vermeidbaren Schmerzen und Leiden" waren bei Haus- und Nutztieren bisher ja auch kein Thema (Kastration und Tötung ohne Betäubung oder das sog. Schächten aus religiösen Gründen).
Frau Walter-Rosenheimer nennt dabei als einzige und ausschließliche Informationsquelle eine drei Jahre alte "wissenschaftliche Stellungnahme" des WDSF-Unterstützers Dr. Christian Schulze. Diese "Hausarbeit" bei der ein fachlicher Laie eine auf fehlerhaften Annahmen basierende Einzelmeinung niedergeschrieben hat, entspricht keiner wissenschaftlichen Arbeitsweise. Wie bereits erwähnt, wurde diese Arbeit vor gut drei Jahren (8. April 2010 ) erstellt und bildet (mal von der fragwürdigen Qualität abgesehen) kein aktuelles Bild der Delphinhaltung in Deutschland ab. Dies genügt keinem wissenschaftlichen Vorgehen, dennoch bezieht sich Frau Walter-Rosenheimer auf diese veraltete Meinungsäußerung des selbsternannten "WDSF-Kurators".
Schreiben die Grünen sich nun das Abschieben von Meeressäugern in deutlich schlimmere Haltungszustände (Auswilderung bei Zoodelphinen funktioniert nicht, egal ob Steuerberater oder Oscarpreisträger dies behaupten) oder das zwangsweise Trennen von sozialen Tieren zur Unterbindung von Schwangerschaften wirklich auf die Fahnen?
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
mit dem Thema Delfinhaltung befasst sich in unserer Fraktion die für Tierschutzfragen zuständige Abgeordnete Undine Kurth schon seit langer Zeit. Mit Anhörungen, Anfragen und Anträgen nimmt sie sich immer wieder des Themas an.
Der neueste Antrag fordert nicht ein Verbot der Delfinhaltung an sich, sondern eine Beendigung der Haltung unter den bislang in unseren Zoos herrschenden Bedingungen. Die Zulassung neuer Haltungen soll an den Nachweis einer artgerechten Haltung gebunden werden, die neuste wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt.
Die Delfinhaltung ist sehr umstritten, lediglich zwei Delfinarien gibt es derzeit noch in Deutschland. Sie kommen aus Oberhausen und haben wahrscheinlich einen besonderen Bezug zum Delfinarium in Duisburg. Ich selbst habe Gespräche mit dem Duisburger Zoo über die Delfinhaltung geführt. Es macht die Diskussion nicht gerade einfach, wenn Daten über die Tiere und ihr Befinden beharrlich verweigert werden.
Nach unserer Überzeugung gehören Delfine zu den Arten, deren artgerechte Haltung in menschlicher Obhut sehr große Anforderungen stellt und nahezu unmöglich ist. Delfine gehören vermutlich auf eine Negativliste von Arten, die nicht in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden sollten. Unsere Meinungsbildung ist hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen. Hier bedarf es auch noch weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Wir sind aber grundsätzlich der Auffassung, dass Wissenschaftler, Tierschützer und Praktiker gemeinsam festlegen sollen, wann eine artgerechte Haltung für bestimmte Tierarten vorliegt. Wir haben uns in diesem Sinne selbstverständlich umfassend über die Delfinhaltung in Deutschland informiert und die notwendigen Schlussfolgerungen für den Gesetzgeber gezogen. Die Untersuchung von Dr. Christian Schulze ist die neuste umfassende Arbeit zum Thema, sie wird derzeit im Bundeslandwirtschaftsministerium im Rahmen der Arbeit der Kommission zur Überarbeitung des "Säugetiergutachtens" ausgewertet, von einer veralteten oder gar unwissenschaftlichen Arbeit kann gar keine Rede sein.
Wenn die anderen Fraktionen des zuständigen Agrarausschusses des Bundestages zustimmen, wollen wir zu unserem Antrag eine Anhörung durchführen zu lassen und mit weiteren Fachleuten über die Zukunft der Delfinhaltung zu beraten.
Was Ihre Nachfrage zur Zukunft der derzeit in Deutschland befindlichen 16 Delfine betrifft, so ist es selbstverständlich, dass hierfür Übergangsbestimmungen gelten müssen; die Delfinhaltung in der heutigen Form wäre in Deutschland aber definitiv ein Auslaufmodell.
Mit freundlichen Grüßen,
Bärbel Höhn