Frage an Bärbel Höhn von Erik L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Höhn,
im Internet habe ich von einer geplanten Novellierung des Melderechts gelesen ( http://www.campact.de/melderecht/info/5min ).
Darin wird berichtet, daß neben einer Modernisierung des bisherigen Gesetzes von 1980 eine Neuerung dahingehend enthalten sein soll, daß Auskünfte über jede im Melderegister gespeichterte Person mit allen Daten an Anfragende zu Werbezwecken VERKAUFT werden dürfen. Auch erweist sich offensichtlich, dass Einsprüche der Einwohner bei Meldebehörden nicht gelten, da die anfragenden Adresshändler die Meldedaten zur "Aktualisierung" ihrer bestehenden Datensätze trotzdem bekommen dürfen.
Dieses stellt aus meiner Sicht eine grobe Verletzung der Bürgerrechte auf Datenschutz dar, sollte diese Gesetzesvorlage, die von CDU/FDP eingebracht wurde, so durch den Bundesrat beschlossen werden.
Ich bitte Sie, mir Ihren Standpunkt als Bürgerin und vor allem auch als MdB dazu darzulegen, da ich einen solchen Eingriff als einer Demokratie unwürdig empfinde. Auch ist es aus meiner Sicht äußerst fragwürdig, welche Einflußnahme von seiten der Lobbyverbände der Werbewirtschaft hier auf die einzelnen Budestagsabgeordneten und Mitglieder des Innenausschusses (u.a. auf Wolfgang Bosbach) erfolgte. Bitte erklären Sie mir, aus welchen Motiven dieser Passus seitens CDU/FDP NACHTRÄGLICH in den Entwurf zum neuen Gesetz aufgenommen wurde.
Wie werden Sie abstimmen, wenn dieser Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet wird?
Beste Grüße aus Dinslaken
Erik Lachmann
Sehr geehrter Herr Lackmann,
das peinliche Schauspiel von Union und FDP um das neue Meldegesetz ist ja in den letzten Tagen breit durch die Presse gegangen.
Jetzt ruft sogar die Bundesregierung die Länder zur Unterstützung gegen die sie tragenden Fraktionen auf. Während die Regierung den Bundestagsbeschluss als großes Missverständnis darzustellen versucht, ist in der Öffentlichkeit längst klar, dass die Verschlechterungen der Datenschutzbestimmungen für den Verbraucher natürlich mit vollster Absicht von den Fraktionen in das Gesetz hinein gebracht wurden.
Selbstverständlich haben wir der Regelung, wie sie geplant war, als Grüne Fraktion nicht zugestimmt, aus den von Ihnen genannten Gründen. Einmal mehr hat die Koalition durch ihr Verhalten deutlich gemacht, dass der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger sehr schnell preis gegeben wird, wenn wirtschaftliche Interessen - in diesem Fall die des Adresshandels - ins Spiel kommen.
Datenschutz-Verbesserungen sind nicht nur bei der vorliegenden Melderechtsnovelle dringend nötig. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, gesetzlich dafür zu sorgen, dass vorher ausdrücklich informiert und gefragt wird, bevor persönliche Daten genutzt werden. Genau dieses Prinzip des "Opt-In", also der ausdrücklichen Einwilligung" versucht die Bundesregierung bei der laufenden EU-Datenschutzreform zu verwässern. Bei der Online-Werbung zum Beispiel in sozialen Netzwerken versagt die Bundesregierung vollständig. Hier duldet sie das vollständige Fehlen wirksamer Einwilligungen, obwohl eingehende Persönlichkeitsprofile zu Werbezwecken oder biometrische Bilddatenerfassungen sogar von Minderjährigen gängige Praxis sind.
Bei der Frage von Opt-In oder Opt-Out geht es darum, wer für den Schutz der Daten tätig werden muss, die Verbraucher oder die Unternehmen. Für die Wirtschaft geht es deshalb um viel, weil angeblich nur das Opt-Out entsprechende Erträge sichert. Konsequenter Datenschutz aber schützt die Selbstbestimmung. Nur wer aktiv selbst seine Zustimmung gibt, dessen Daten dürfen genutzt werden.
Doch auch das beste Opt-In ist nur so gut wie die flankierenden Schutzvorkehrungen. Zeitgemäße, laufend zu reformierende Bestimmungen und eine funktionierende Aufsicht sind Pflicht. Diese Regierung aber hat bislang noch jede Initiative diesbezüglich unterbunden. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit weniger Rechten und einem steigenden Risiko des Missbrauchs ihrer Daten. Wenn die Bundesregierung ihren Richtungswechsel beim Meldegesetz ernst meint, muss sie deshalb ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen, nicht allein bei den Meldedaten.
Unter http://www.gruene-bundestag.de/Themen/Datenschutz finden Sie unsere Initiativen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bärbel Höhn
Sehr geehrter Herr Lachmann,
falls Ihre Anfrage nicht nur an Herrn Movassat, sondern auch an mich gerichtet sein sollte, möchte ich sie gerne beantworten.
Wir stellen uns nicht grundsätzlich gegen ein Auftreten der Bundeswehr an Schulen. Der Bundeswehr muss, ebenso wie anderen Organisationen und Unternehmen, eine Präsentationsmöglichkeit z.B. im Rahmen von Berufsinformationstagen offen stehen. Dabei ist wichtig, dass die Information über Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten sachlich erfolgt und vom Erstkontakt an ehrlich die Möglichkeiten einer Verwendung im Auslandseinsatz und die damit verbundenen Risiken thematisiert werden. Aus meiner Sicht nicht zielführend ist dabei der Einsatz von Jungoffizieren an den Informationsständen, die unter Umständen ein einseitiges Bild zeichnen und die Jugendlichen in ihrer Abenteuerlust anzusprechen versuchen.
Ein Vergleich mit der Nationalen Volksarmee ist unangebracht, da diese mittels militärischer Gewalt einen Unrechtsstaat stabilisierte, der seinen eigenen Bürgern die Ausreise verwehrte und ein weit verzweigtes System an Bespitzelung unterhielt, um politisch nicht Konforme zu identifizieren und sanktionieren. Der Auftrag der Bundeswehr ist im Grundgesetz klar definiert. Sie dient der Verteidigung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und unterliegt weitreichender parlamentarischer Kontrolle.
Im Zusammenhang mit Einsätzen diskutieren wir im Parlament aber auch in der Öffentlichkeit immer wieder breit die Mandate, die die Bundeswehr im Einzelfall übernehmen soll. Diese Diskussion muss auch gerade mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt werden. Bündnis 90/Die Grünen haben hier sicherlich mit vielen auch innerparteilich sehr kritischen Diskussionen immer wieder den Anstoß gegeben zu einer breiten Auseinandersetzung mit dem Für und Wider für einen konkreten Einsatz.
Mit freundlichen Grüßen,
Bärbel Höhn
Sehr geehrter Herr Lackmann,
das peinliche Schauspiel von Union und FDP um das neue Meldegesetz ist ja in den letzten Tagen breit durch die Presse gegangen.
Jetzt ruft sogar die Bundesregierung die Länder zur Unterstützung gegen die sie tragenden Fraktionen auf. Während die Regierung den Bundestagsbeschluss als großes Missverständnis darzustellen versucht, ist in der Öffentlichkeit längst klar, dass die Verschlechterungen der Datenschutzbestimmungen für den Verbraucher natürlich mit vollster Absicht von den Fraktionen in das Gesetz hinein gebracht wurden.
Selbstverständlich haben wir der Regelung, wie sie geplant war, als Grüne Fraktion nicht zugestimmt, aus den von Ihnen genannten Gründen. Einmal mehr hat die Koalition durch ihr Verhalten deutlich gemacht, dass der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger sehr schnell preis gegeben wird, wenn wirtschaftliche Interessen - in diesem Fall die des Adresshandels - ins Spiel kommen.
Datenschutz-Verbesserungen sind nicht nur bei der vorliegenden Melderechtsnovelle dringend nötig. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, gesetzlich dafür zu sorgen, dass vorher ausdrücklich informiert und gefragt wird, bevor persönliche Daten genutzt werden. Genau dieses Prinzip des "Opt-In", also der ausdrücklichen Einwilligung" versucht die Bundesregierung bei der laufenden EU-Datenschutzreform zu verwässern. Bei der Online-Werbung zum Beispiel in sozialen Netzwerken versagt die Bundesregierung vollständig. Hier duldet sie das vollständige Fehlen wirksamer Einwilligungen, obwohl eingehende Persönlichkeitsprofile zu Werbezwecken oder biometrische Bilddatenerfassungen sogar von Minderjährigen gängige Praxis sind.
Bei der Frage von Opt-In oder Opt-Out geht es darum, wer für den Schutz der Daten tätig werden muss, die Verbraucher oder die Unternehmen. Für die Wirtschaft geht es deshalb um viel, weil angeblich nur das Opt-Out entsprechende Erträge sichert. Konsequenter Datenschutz aber schützt die Selbstbestimmung. Nur wer aktiv selbst seine Zustimmung gibt, dessen Daten dürfen genutzt werden.
Doch auch das beste Opt-In ist nur so gut wie die flankierenden Schutzvorkehrungen. Zeitgemäße, laufend zu reformierende Bestimmungen und eine funktionierende Aufsicht sind Pflicht. Diese Regierung aber hat bislang noch jede Initiative diesbezüglich unterbunden. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit weniger Rechten und einem steigenden Risiko des Missbrauchs ihrer Daten. Wenn die Bundesregierung ihren Richtungswechsel beim Meldegesetz ernst meint, muss sie deshalb ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen, nicht allein bei den Meldedaten.
Unter www.gruene-bundestag.de/Themen/Datenschutz finden Sie unsere Initiativen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bärbel Höhn