Frage an Bärbel Höhn von Enzo A. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Höhn, MdB,
in den TV-Talkshows vertreten Sie engagiert die These, dass die Raffinerien an dem Preiswachstum, der dieses Jahr vor allem Bei Ottokraftstoffen zu verzeichnen ist, überproportional abschöpfen.
Nun sind aber gerade die Ottokraftstoffe von der E10 Einführung betroffen. Die Ölkonzerne müssen Strafzahlungen zahlen wenn eine gewisse Quote E10 nicht eingehalten wird. Also wenn besonders wenig E10 im Verhältnis zu E5 abgesetzt wird. Dies ist aus verschiedenen Gründen der Fall (Angst vor Motorschäden, Zweifel am Umweltnutzen, ethische Bedenken).
Die Ölkonzerne werden die Strafzahlung nun volkswirtschaftlich korrekt der Quelle -dem E5 absatz- zuordnen und dies auf dem Preis aufschlagen.
Haben Sie das, also die Strafzahlungen, welche ja ökonomisch betrachtet eine zusätzliche "E5 Steuer" sind, bei Ihren Berechnungen berücksichtigt?
Wie hoch ist die Strafzahlung eigentlich pro nicht mit E10 "hinterlegten" Liter E5 eigentlich?
Mich wundert dass ich diesen Aspekt bei der derzeitigen Diskussion von keinem gehört habe.
Liebe Grüße und Danke für die Antwort
Enzo Aduro