Frage an Bärbel Höhn von Rüdiger F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Höhn,
im März d.J. hat das Verfassungsgericht gegen die eigene Verfassung verstoßen.
Es hat die Erwerbsminderungsrenten für Schwerbehinderte für rechtens erklärt.
Das Urteil berücksichtigt nur die (Steuer) Kassenlage, kein Gedanke mehr an die Behinderten!
Es hat damit Teile, der die Behinderten betrifft, von Absatz 3 des § 3 GG, abgeschafft!
Absatz 3 lautet:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“.
Nun meine Fragen:
Darf das Verfassungsgericht Änderungen am Grundgesetz vornehmen?
Ist dafür nicht der Bundestag zuständig?
Was ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (GGB)?
Wird das auch abgeschafft?
Wie kann man das Skandal-Urteil wieder Rückgängig machen?
Ist dazu der EU-GH notwendig?
Mein Meinung dazu:
Alles Geld an die Banken, bis für Behinderte nichts mehr bleibt!
Armes Deutschland.
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Fäcks