Frage an Bärbel Höhn von Helmut F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Höhn,
eine stark verkürzten Gedankenskizze beschreibt eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel "Gesetz zur Qualifizierten Verbrauchermitbestimmung in Anlehnung an die Arbeitnehmer MITBESTIMMUNG .Könnten Sie einem solchen Gesetzt zustimmen?
" Das System der sozialen Marktwirtschaft ist unterdeterminiert“
viele Skandale zeigen, das Gleichgewicht zwischen Produzenten, Händlern, Dienstleistern und Kunden existiertt nicht . Die soziale Marktwirtschaft und der Rechtsstat benötigen als notwendioge Ergänzung zur erfolgreicheren Lösung der Widersprüche der Interessen zwischen Produzenten und Verbrauchern ein „Verbraucher-Mitbestimmungsgesetzes“..Ein solches Gesetz hilft, die immer wiederkehrenden Verstöße in der Produzentensphäre einzudämmen,Bürokratie- und Kontrollaufwand zu mindern, weil es sich als ein sich selbst und regulierendes Element in den wirtschaftlichen Ablauf einfügt.Unzählige, kostspielige Werbe- und Marketing-Aktivitäten werden überflüssig!
Neben die Arbeitnehmer-Mitbestimmung tritt ein bisher fehlendes Element, das die derzeitige Unterdeterminierung der Marktwirtschaft in Bezug auf die Herstellung von Marktgleichgewichten beseitigt Begründung:In dem derzeitigen Arrangement der sozialen Marktwirtschaft haben Produzenten, Dienstleister und Händler Hoheit über die Variablen
- Kosten, Preise,time to market, Qualität,Sicherheit.
Die bestehenden Regelungen die Selbstkontrolle ,die Versuche durch wissenschaftliche Gutachten die Gesundheit der Konsumenten sicherzustellen haben versagt. Aufgrund der möglichen Korrumpierbarkeit der damit befaßten Personen. Pharmabranche
in solchen Situationen kommt es zu Widersprüchlichkeiten zwischen verschieden staatlichen Ebenen . Dadurch werden die nachteiligen Folgen zu Lasten der Verbraucher noch verstärkt.
Sehr geehrter Herr Federmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch wir Grünen wollen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Unternehmen stärken und Marktgeschehen transparenter gestalten. Aus unserer Sicht ist aber hier eine gezielte Interessensvertretung, etwa durch Verbraucherverbände, zielführender als eine direkte Verbrauchermitbestimmung, die in der Praxis nur schwer umzusetzen wäre. Wir wollen deshalb die Interessensvertretungen im Verbraucherschutz stärken und ihre Kompetenzen ausbauen.
So wollen wir, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Aufsichtsräten, amtlichen Beschwerdestellen und Regulierungsagenturen wie der Bundesnetzagentur angemessen vertreten sind und über die notwendigen Kompetenzen, Klagerechte etc. verfügen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollte als erste entsprechend umstrukturiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Höhn