Frage an Bärbel Höhn von Stefan F. bezüglich Verkehr
Thema Stuttgart 21
Sehr geehrte Frau Prof. Höhn,
in der Nähe des Kurortes Bad Krotzingen befindet sich der Ort Staufen.
In diesem Ort wurden zur Erkundung von möglichen Erdwärme-Potentialen Probebohrungen durchgeführt. Seit dem "Bröckelt die Stadt" wie der Tagesspiegel titelte - das heißt seit dieser Zeit hebt sich der Boden unaufhaltsam und ungleichmäßig.
Der geschätzte Schaden im denkmalgeschützten Zentrum von Staufen wird auf 30- bis 50 Millionen Euro geschätzt.
Der vermutete Grund ist Anhydrid im Boden. Kommt dieses Gestein mit Wasser in Berührung so quillt es auf, wie ein Hefekuchen. Sicherheit bei der Ursache gibt es bisher nicht. Stammen die Schäden von möglichen natürlichen Erdbewegungen (Erdbeben => Rheingraben), so bleiben die Bewohner auf den Kosten sitzen. Es folgen als Schwarzer-Peter-Spiel Gutachten auf Gutachten auf Gutachten... Am Ende bleiben die Hausbesitzer (In dubio pro reo) auf den Kosten sitzen.
Wenn nun in Stuttgart das Anhydrid angebohrt wird, was passiert dann?
Warum darf nach den Schäden in Staufen eine Erdwärmebohrung in Freiburg (ebenfalls Anhydrid-Gebiet) nicht durchgeführt werden?
Warum darf in Stuttgart (auch Anhydridgebiet) wiederum gebohrt, gebaggert und gesprengt werden?
Ist es möglich, dass Sie eine parlamentarische Anfrage dazu starten?
Was ist mit den Gutachten (Staufen, Freiburg, Stuttgart), gibt es überhaupt welche?
Wer hat diese Gutachten erstellt? Sind sie vergleichbar.
Wie werden die Hausbesitzer inh Stuttgart vor möglichen Schäden geschützt (Stichwort: Schwarzer-Peter, also Gutachten, Gegengutachten, Gegengegengutachten etc. )
Die Bundesregierung soll den klaren Grund nennen, warum in Stuttgart die zweite Tunnelröhre für die Autobahn nicht gebaut wurde.
Welche Gutachten gibt es von dieser Baumaßnahme?
Vielen Dank im Voraus.
Quellen: http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/aufhoeren-wenn-der-gips-kommt--11674359.html
Sehr geehrter Herr Flüß,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Das von Ihnen geschilderte Problem, dass die Anwohner auf den Schäden sitzen bleiben, ist dem alten Bergrecht geschuldet. Das Bundesberggesetz stammt in Teilen noch aus den 30er und 40er Jahren des letzten Jahrhunderts und ist juristisch antiquiert. Es räumt Bergbauunternehmen durch nichts zu begründende Sonderprivilegien ein, auf Kosten von Bergbaubetroffenen, der Umwelt und das Klima. Das Berggesetz muss daher dringend überarbeitet und an die Standards des 21. Jahrhunderts angepasst werden.
Im letzten Jahr haben wir als grüne Bundestagsfraktion ein Gutachten zur Novellierung des Bergrechts anfertigen lassen. Dieses findest Sie unter http://oliver-krischer.eu/fileadmin/user_upload/gruene_btf_krischer/2009/07-05_gutachten_vorschlaege-novellierung.pdf .
Ein wichtiger Änderungsbedarf für uns ist, dass wir die Beweislast umkehren wollen. Der Betroffene müsste dann nicht mehr zweifelsfrei nachweisen, dass der Bergschäden durch die angesprochene Erdwärme-Probebohrung entstanden ist, sondern das Unternehmen müsste nachweisen, dass dies nicht durch ihre Bohrung verursacht worden ist.
Warum die Bohrungen in einigen Gemeinden verboten werden, und warum in anderen nicht, scheint mit lokalen Unterschieden zu tun zu haben. Ich werde Ihre Anfrage daher an die örtlichen Grünen und die Landtagsfraktion in Baden-Württemberg weiterleiten und hoffe, dass Ihre Fragen damit beantwortet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Höhn