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Bärbel Bas
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Frage von Kamilla M. •

Wie kann es sein, dass mit der Einführung des Bürgergelds eine alleinerziehende Mutter mit Kind weniger Geld zu Verfügung hat als unter Hartz IV?

Zwar hat sich der Regelbedarf von meinem Sohn und mir insgesamt um 90 Euro erhöht, aber gleichzeitig wurde der Betrag für Alleinerziehung um 101,40 Euro gesenkt (auf 60,24). Das ergibt ein Minus von 11,40 Euro. Bitte erklären Sie mir, wie das zusammenpasst mit der Absicht der Regierung und Ihrer Partei, Kinderarmut zu bekämpfen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Alleinerziehende steht Ihnen ein Mehrbedarf zu. Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende orientiert sich am Alter des Kindes. Aufgrund Ihrer Angaben vermute ich, dass Ihr Kind vor kurzem seinen siebten Geburtstag hatte. Der Gesetzgeber geht ab diesem Alter davon aus, dass in Folge der Einschulung der Betreuungsmehraufwand und daraus entstehende Kosten geringer ausfallen. Dementsprechend sinkt der angenommene Mehrbedarf von 180,72 Euro auf 60,24 Euro. Mehr dazu finden Sie unter https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/mehrbedarf-sozialhilfe-23-alleinerziehende_idesk_PI434_HI2191169.html.

Bei weiteren Fragen bezüglich dieses Themas empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an die für Arbeit und Soziales zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Rosemann, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin und der richtige Ansprechpartner.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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