Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Staatsdiener ihre eigenen Altersbezüge der Höhe nach und organisatorisch hervorragend gestalten, bei Rentnern jedoch eine Doppelbesteuerung umsetzen ?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Auch die Pensionen und Altersbezüge von Beamtinnen und Beamten werden versteuert. Ebenso wie die Diäten und die Altersentschädigungen, die Abgeordnete erhalten. Diese Altersentschädigung dient dazu, die Lücke in der Altersversorgung zu schließen, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Was deren Höhe angeht, so dient hier die Höhe der Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Seit 2014 ist das Gehalt einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes die entsprechende Bezugsgröße an der sich die Diäten der Abgeordneten orientieren. Diese Koppelung an die Gehaltsentwicklung der Richter kann auch zu einer Absenkung der Diäten führen, so wie im Jahr 2021. Grundsätzlich sind derartige Abgeordnetendiäten ein zentraler und sehr wichtiger Teil unserer Demokratie, denn nur so kann die Unabhängigkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gesichert werden. Angemessene Aufwandsentschädigungen ermöglichen es zudem auch, dass Menschen aus allen sozialen Schichten ein solches Mandat ausüben können. Denn dies ist keine Selbstverständlichkeit, auch wenn wir es heute oftmals als eine solche Selbstverständlichkeit hinnehmen.
Was Ihre konkrete Frage zur Doppelbesteuerung von Renten betrifft: Wir haben uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zum Ziel gesetzt, eine doppelte Rentenbesteuerung in Zukunft zu vermeiden. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem bereits vorgesehenen Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 umgesetzt werden soll. Diese Regel, die zunächst sehr technisch klingt, sorgt für eine zusätzliche Entlastung von 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2023 und 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2024. Zudem werden wir den steuerpflichtigen Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen lassen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht. Diesen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag wollen wir mit dem Jahressteuergesetz beschließen. Dieser erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden, wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten und soll zum Jahresbeginn in Kraft treten. Der zweite Schritt - die zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten - ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas später umgesetzt, soll jedoch ebenfalls ab 2023 gelten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas